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  • 18.08.2011

Streitpunkt Homöopathie

Heftig umstritten ist die Homöopathie seit ihrer Begründung. Die einen bemühen sich um die Integration in Forschung und Lehre, für die anderen ist die Homöopathie eine Irrlehre. Wie sieht die "Heilkunst nach dem Ähnlichkeitsprinzip" aus? Was genau wird eigentlich kontrovers diskutiert und von wem? Bei einer 1995 durchgeführten Befragung von 140 Studenten, wünschten sich 42% eine Ausbildung auf diesem Gebiet. Wir berichten über den Streit um Potenzen, den Charakter und denkbare Indikationen einer homöopathischen Behandlung, deren Akzeptanz unter Schulmedizinern und über Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung.

 

Einleitung

Seit acht Monaten waren Blutzuckerwerte von 250 mg% bis zu 400 mg% bekannt. Die 31jährige Patientin hatte 25 kg abgenommen, fühlte sich sehr schwach und hatte ein stark gesteigertes Durstgefühl. In aller Seelenruhe verordnete ihr Hausarzt eine zuckerfreie Normaldiät und "therapierte" mit homöopathischen Mitteln. Sie habe an ihn geglaubt, nur ab und zu seien Zweifel an seiner Behandlungsmethode aufgekommen, äußerte sich die junge Frau. Als sie vor etwa zwei Wochen entschlossen war, ein Krankenhaus aufzusuchen, wurde sie von ihrem Arzt überredet, der "sanften Medizin" erneut eine Chance zu geben.

Im Präkoma diabeticum wird die Patientin schließlich mit stärkster Schwäche, Exsikkose und einem Blutzuckerwert von über 400 mg% stationär aufgenommen. Die Diagnose ist eindeutig: Es handelt sich um einen Diabetes mellitus Typ I. All diejenigen, die sich für die Lehre, Verbreitung und Anwendung der Homöopathie einsetzen, muss dieses Negativbeispiel homöopathischer Heilweise entsetzen. Ein homöopathisch orientierter Arzt, der die Grenzen der Homöotherapie derart überschreitet, lässt ernsthaft an seinem beruflichen Können und ethischen Verständnis zweifeln. 200 Jahre dauert nun der Streit um Grenzen, Chancen und Grundprinzipien der Homöopathie. Soviel Zeit ist vergangen, seit Samuel Hahnemann in "Hufelands Journal" das Wesen homöopathischer Therapie beschrieb:

"Jedes wirksame Arzneimittel erregt im menschlichen Körper eine Art von eigener Krankheit. Man ahme die Natur nach, welche zuweilen eine chronische Krankheit durch eine andere hinzukommende heilt, und wende in der zu heilenden Krankheit dasjenige Arzneimittel an, welches eine möglichst ähnliche künstliche Krankheit (homoion pathos = ähnliches Leiden) zu erregen imstande ist, und jene wird geheilt werden." Similia similibus curentur: Ähnliches möge durch ähnliches behandelt werden.

Hahnemann beklagte offen die Missstände damaliger therapeutischer Methoden:

"Es war hohe Zeit, dass der weise Schöpfer diesen Gräueln Einhalt tat ... und eine Heilkunst an den Tag brachte, ... ohne die Lebenssäfte und Kräfte durch Brechmittel, jahrelanges Darmausfegen, warme Bäder und Schwitzmittel oder Speichelfluss zu vergeuden, oder das Lebensblut zu vergießen, ohne auch durch Schmerzmittel zu peinigen und zu schwächen ..." (Organon der Heilkunst).

Die neue Heilkunst war für den Begründer der Homöopathie geboren, als er in einem Selbstversuch mit Chinarinde zu dem Schluss kam, dass nach dem Ähnlichkeitsprinzip behandelt werden müsse: "Wähle, um sanft, schnell und dauerhaft zu heilen, in jedem Krankheitsfalle die Arznei, welche ein ähnliches Leiden für sich erregen kann, als sie heilen soll."

 

Die drei homöopathischen Grundprinzipien

Die Simile-Regel ist einer der drei homöopathischen Grundsätze:

  • Arzneimittelprüfung an gesunden Versuchspersonen
  • Erhebung des individuellen Krankheitsbildes
  • Vergleich der Arzneiprüfungssymptome mit dem individuellen Krankheitsbild (Ähnlichkeitsregel)

Für die Praxis bedeutet das zunächst die Notwendigkeit, eine sehr ausführliche Anamnese zu erheben. Auf spezifisch homöopathische Weise soll der Patient in aller Ruhe und sehr genau befragt werden. Hahnemann forderte, jeden Patienten als wissenschaftliches Problem anzusehen und alle Resultate und Maßnahmen detailliert aufzuzeichnen. In diesem Punkt, d.h. als Wegbereiter der Krankengeschichte, würdigen ihn tatsächlich auch seine Kritiker.

Bevor ein homöopathisch tätiger Arzt die Krankheitsphänomene im Einzelfall auswertet, bemüht er sich, die Natur der Störung zu begreifen. Nur auf diese Weise kann er die geschilderten "Symptome" und beobachteten "Zeichen" ordnen und werten (hierarchisieren), wie es für die "Arzneimittelfindung" erforderlich ist.

Um die geeignete Therapie individuell zu bestimmen, stehen dem Homöopathen z.B. zwei grundverschiedene Nachschlagewerke zur Verfügung. Er kann in einem "Repertorium" (Symptomenverzeichnis) zu einem bestimmten Symptom das mögliche Arzneimittel und in einer "Arzneimittellehre" (Materia Medica) Symptome und Zeichen in Frage kommender Arznei nachlesen. Nach der Simile-Regel müssen dann die Symptome des Patienten mit einem "Arzneimittelbild" zur Deckung gebracht werden.

 

Potenzierung

Ein Medikament ist erst dann ein homöopathisches Medikament, wenn es nach dem Simile-Prinzip verordnet wird. Das Arzneimittel muss dabei nicht zwangsläufig in potenzierter Form eingesetzt werden, konstatiert das pharmazeutische Unternehmen "Deutsche Homöopathie-Union" (DHU) in Karlsruhe. Tatsache ist, dass die Anwendung homöopathischer Arznei in potenzierter Form ein Charakteristikum der Lehre Samuel Hahnemanns ist. Er glaubte, die Wirksamkeit einer Arznei steigern zu können, indem er die Substanz auf spezielle Art und Weise in ihrer Dosis minimiere. Mit dem Begriff Potenzierung oder Dynamisation ist somit der simultane Ablauf zweier Vorgänge gemeint: Eine Arznei wird verdünnt und gleichzeitig wird Energie zugeführt. Mineralische, tierische, pflanzliche oder aus Krankheitsprodukten (Nosoden) gewonnene Ausgangslösungen oder -suspensionen werden in bestimmten Verhältnissen stufenweise mit einem Lösungsmittel verdünnt, und dann verschüttelt oder verrieben. Erst dieser Prozess der Potenzierung fördert die dynamische Kraft der Arznei.

Erfolgt der Potenzierungsprozess in Zehnerschritten, sprechen Homöopathen von D-Potenzen, bei Hunderterschritten von C-Potenzen (Dezimal- bzw. Centesimalpotenzen). Verdünnungen von 1:50.000 heißen LM-Potenzen. Man unterscheidet Tiefpotenzen (C1/D1 bis etwa C6/D12) von mittleren Potenzen (C6/D12 bis C15/D30) und Hochpotenzen (etwa ab C15/D30 oder der 12. Verdünnungsstufe von LM- bzw. Q-Potenzen).

 

Der Streit um Potenzen

"Grundlagenforschung in der Homöopathie bedeutet praktisch immer eine Auseinandersetzung mit dem Problem, dass homöopathische Hochpotenzen eine starke Wirkung am Patienten zeigen, obwohl sie kein Molekül des ursprünglichen Arzneimittels mehr in der verwendeten Lösung enthalten", äußert sich Max Haidvogel, Leiter des Ludwig-Boltzmann-Instituts in Graz, das Grundlagenforschung und klinische Studien auf dem Gebiet der Homöopathie durchführt.

Hierauf wird von übereifrigen Homöopathen die Loschmidtsche Zahl gedreht und gewendet, "Niederpotenzler" verurteilen "Hochpotenzler", naturwissenschaftlich kritische Mediziner interpretieren die Wirkung von Potenzen am Patienten als Placebo-Effekt, Selbstheilung oder Heilung einer eingebildeten Krankheit.

Der Pharmakologe Wolfgang Hopff setzt sich mit den Behauptungen auseinander, die sich die Vertreter der "subatomaren Homöopathie" zu eigen gemacht haben, um die Loschmidtsche Zahl zu umgehen: Mit den berühmten zehn Schüttelstreichen könne man die Atome soweit zerlegen, dass nicht näher definierte Atombestandteile die Merkfähigkeit übernehmen könnten. "Diese Abart von Homöopathie will mit zehn Schüttelstreichen das vollbringen, wofür in Kernforschungsanlagen praktisch die Energie eines kleinen Kernkraftwerkes verbraucht wird", so Hopff. "Abgesehen davon, dass diese Atombestandteile so nicht herstellbar sind, kommen sie auch als molekulare Abdruck- und Strukturträger eo ipso nicht in Betracht (Imprint-Theorie)."

Klinische Forschung zum Wirksamkeitsnachweis homöopathischer Therapie ist von Homöopathen ebenso wie von Nicht-Homöopathen starker Kritik ausgesetzt. So fahnden einige Wissenschaftler bewusst nach "harten Daten". 1985 wurde das von der Carstens-Stiftung geförderte Projekt "Biochemische Grundlagen der Homöopathie" unter Leitung von Günther Harisch gestartet. Harisch ist Professor am Institut für Physiologische Chemie der Tierärztlichen Hochschule Hannover. Nach zahlreichen in vivo- und in vitro-Untersuchungen kommt er zu dem Schluss, dass die "vielfach bezweifelten Wirkungen homöopathischer Substanzen nicht nur vorhanden sind, sondern auch einer gewissen Gesetzmäßigkeit folgen". Spezifische Enzyme (z.B. lysosomale Glykosidasen oder Peptidasen) lassen sich durch Potenzierungen im Gegensatz zu den korrespondierenden, einfachen Verdünnungen beeinflussen: Es zeigen sich zirkadiane Wirkungsunterschiede oder Effektmaxima bei bestimmten Potenzen.

 

Von den Grenzen und Stärken der "Regulationstherapie"

Homöopathische Arznei soll nach Gerhard Köhler, Autor des "Lehrbuch der Homöopathie", regulierend in die zentralen Steuerungsvorgänge des Organismus eingreifen und so die Selbstheilungstendenz anregen. Wo jedoch die Regulationsfähigkeit des Körpers verlorengegangen ist, kann eine Homöotherapie nicht indiziert sein, da sind sich homöopathische Fachgesellschaften einig. Nach Angaben der offiziellen Standesvertretung homöopathischer Ärzte (Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte = DZVhÄ) sind folgende Erkrankungen einer homöopathischen Therapie nicht zugänglich:

  • schwere bakterielle Erkrankungen,
  • bereits eingetretene organische Veränderungen,
  • Verlust der Regulationsfähigkeit des Organismus.

Enger grenzt ein Arzt die möglichen Einsatzgebiete der Homöopathie ein, wenn er stärker klinisch geprägt ist. So heißt es in "Naturheilverfahren und Homöopathie" (Enke Reihe zur AO):

Eine Kontraindikation besteht bei allen schweren und akut lebensbedrohlichen Erkrankungen, bei bösartigen Tumoren und substitutionspflichtigen Erkrankungen wie z.B. Hypothyreose oder Diabetes mellitus Typ I. Homöopathika sollten auch nicht bei Krankheiten verwendet werden, für die eine spezifische und/oder sichere Therapie existiert. Auch bei Geschlechtskrankheiten, Tuberkulose, Parasitosen oder Zuständen, die eines chirurgischen Eingriffes bedürfen, sind sie nicht indiziert.

Die Stärken homöopathischer Therapie sind nach Auffassung des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte vor allem im Bereich chronischer Erkrankungen anzusiedeln:

  • Hautkrankheiten einschließlich der Neurodermitis
  • rheumatische Erkrankungen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Asthma bronchiale
  • Migräne
  • chronische Leber- oder Nierenerkrankungen
  • psychosomatische Erkrankungen

 

Wer zahlt was in der Homöopathie?

Die aufwendige und zeitintensive homöopathische Anamnese hat in der privatärztlichen Gebührenordnung seit November 1995 eine eigene Gebührenziffer. Homöopathische Ärzte können ihre Leistung bei privat versicherten Patienten speziell abrechnen.
Bei Kassenpatienten übernimmt die Krankenkasse seit der Gesundheitsreform 2004 nicht mehr die Kosten für zugelassene, homöopathische Arzneimittel sowie für Einzelrezepturen. Allerdings bieten viele Versicherungen private Zusatzversicherungen an, die im Rahmen von Naturheilverfahren auch die homöopathische Behandlung zu einem gewissen Prozentsatz übernimmt.

Aktueller Nachtrag: Die größte deutsche Betriebskasse, die Deutsche BKK mit 1,1 Millionen Mitgliedern, hat nach Angaben der Ärztezeitung online vom 9.5.2005 mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte und dem Deutschen Apothekerverband einen Vertrag über eine integrierte Versorgung geschlossen. Danach vergütet die Kasse für ihre Versicherten die Erstanamnese über mindestens 1 Stunde Dauer mit 90 € (einmal pro Krankheitsfall), die Folgeanamnese von mindestens einer halben Stunde (höchstens einmal im Quartal) mit 45 €. Die Medikamente muss der Versicherte nach wie vor selbst bezahlen.

 

Fazit

An der Universität Bern wurde 1995 ein kollegialer Lehrstuhl für Homöopathie, Neuraltherapie, traditionelle chinesische Medizin und antroposophische Medizin gegründet. - Die Europäische Gemeinschaft unternimmt derzeit mehrere Förderinitiativen auf dem Gebiet der Homöopathie. - Im Inland sind laut Umfragen des Marplan-Instituts (Pressemitteilung des DZVhÄ) immer mehr Patienten an homöopathischer Therapie interessiert. Manche meinen, die Verbreitung der Homöopathie allein sei Beweis genug, ihr Glauben zu schenken.

W. Andritzky vom Institut für Medizinische Psychologie in Düsseldorf vermutet das Gegenteil: Glaube sei Ursache der Verbreitung (in Gesundh.-Wes. 1995; 57:345-348). "Verschiedene Entwicklungen im Gesundheitswesen können nur als Ausdruck allgemeingesellschaftlichen, kulturellen Werte- und Normenwandels begriffen werden. Sie sind Folgeerscheinungen neuer paradigmatischer Glaubensvorstellungen über Krankheitsverursachung und die rechte Art und Weise heilerischen Handelns."

In einer Untersuchung befragte Andritzky 140 Düsseldorfer Medizinstudenten nach Bekanntheit, Eigenerfahrung, Interesse, Anwendung und Beurteilung von alternativmedizinischen Methoden. Fazit für Andritzky: "Das Kriterium der Wissenschaftlichkeit medizinisch-therapeutischer Methoden bietet für weite Bevölkerungskreise und auch Teile der Ärzteschaft keine verbindliche Orientierungsgröße mehr für gesundheitsrelevantes Handeln." Hierin sei letztlich der Grund zu suchen für die Aufgeschlossenheit der Medizinstudenten gegenüber den unkonventionellen Heilweisen.

 

Homöopathie an der Uni

1992 wurde vom Fachbereich Humanmedizin der Philipps-Universität Marburg mehrheitlich die "Marburger Erklärung zur Homöopathie" verabschiedet:

"Der Fachbereich ... verwirft die Homöopathie als eine Irrlehre. ... Ihr Konzept ist es, Irrtümer als Wahrheit auszugeben. Ihr Wirkprinzip ist Täuschung des Patienten, verstärkt durch Selbsttäuschung des Behandlers. ... Wenn unsere Universität sich dazu zwingen ließe, den Lehrgegenstand Homöopathie in neutralem Sinne anzubieten, würde sie ihren Auftrag verraten und ihre geistige Grundlage zerstören. Nach den Plänen des Instituts für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) soll die Homöopathie Teil des Gegenstandskataloges für das Medizinstudium werden. Wir sagen hierzu nein."

 

Alles auf einen Blick

Veranstaltungsbroschüre Homöopathie

Die Broschüre "Jahresprogramm: Weiter- und Fortbildung in homöopathischer Medizin" des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte kann per e-mail kostenlos bezogen werden:

dzvhae@t-online.de

 

Unabhängig von der Zusatzbezeichnung Homöopathie, die in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammern geregelt wird, vergibt der DZVhÄ einen Mastertitel und ein Diplom. Die Ausbildung zum Master for Homeopathy ist ein weiterbildungsähnlicher Unterricht über zwei Jahre, der mit dem Masterdiplom abschließt. Es ersetzt nicht die Weiterbildung nach den Vorschriften der Ärztekammern.
Für das Diplom gelten als "Goldstandard" die Voraussetzungen für die Zusatzbezeichnung Homöopathie von 1993-2003. Im Jahr 2003 wurde die Weiterbildungszeit für die Zusatzbezeichnung verkürzt. Wer also die Zusatzbezeichnung nach den neuen Richtlinien erworben hat, muss für das Diplom weitere Kurse absolvieren. Nähere Informationen finden sich auf der Homepage des Vereins

Jährlich finden im Herbst in Köthen Studentische Einführungs-Seminare (SES) statt. Weitere Informationen zu den Seminaren gibt es bei den Studentischen Arbeitskreisen an den Universitäten oder bei der Homöopathie- und Wissenschaftsservice Köthen GmbH, Hans-Werner Thote.

Internationales Portal homöopathischer Ärzte

hom_wiserv_koet@web.de 

DZVhÄ
Am Hofgarten 5
53113 Bonn
Tel 0228 - 63 92 30, Fax 0228 - 24 25 33 1

presse@dzvhae.de

 

Karl und Veronica Carstens - Stiftung

Für eine Integration in Forschung und Lehre

Seit 1981 fördert die Stiftung Wissenschaft und Forschung sowie ärztliche Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Naturheilkunde. Neben der Vergabe von Promotions-, Forschungs- und Habilitationsstipendien werden insbesondere studentische Initiativen zur Etablierung von Lehrveranstaltungen unterstützt. Dank der Carstens-Stiftung konnte z.B. das "Wilseder Studentinnen Forum für Homöopathie" ins Leben gerufen werden. Ansprechpartner der Carstens-Stiftung: Dr. H. Albrecht, Tel.: 0201/8401189.

Förderverein "Dr. V. Carstens
Natur und Medizin e.V."
Am Deimelsberg 36
45276 Essen
Tel: 0201/56305-70

 

Zusatzbezeichnung Homöopathie

Ein Prozent der deutschen Ärzteschaft sind homöopathische Ärzte bei einer Zahl von etwa 2.000 homöopathischen Arztpraxen. Allerdings verschreiben bis zu 77% der niedergelassenen Allgemeinärzte und Internisten gelegentlich, oft oder sehr oft homöopathische Arzneimittel. (Angaben des DZVhÄ). Der Deutsche Ärztetag hat die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung im Jahr 2003 verabschiedet und im Mai 2004 ergänzt, die in den Ärztekammern noch in Landesrecht umgesetzt werden muss. Solange dies noch nicht geschehen ist, gelten die in Landesrecht umgesetzten Bestimmungen der (Muster-)Weiterbildungsordnung von 1992. Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Homöopathie empfiehlt die Bundesärztekammer den Landesärztekammern in ihrer Muster-Weiterbildungsordnung von 2003 folgende Kriterien:

  • 1. Die Zusatzbezeichnung kann erst nach der Facharztanerkennung erworben werden - dies wird allerdings in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
  • 2. 6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2oder auch ersetzbar durch 100 Stunden (früher 300 Stunden) Fallseminare einschließlich Supervision
  • 3. 160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Homöopathie - das entspricht der Teilnahme an vier Kursen von einer Woche Dauer mit 40 Stunden

Sofern für die Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildungen nichts Näheres definiert ist, kann die Weiterbildung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich abgeleistet werden.

 

Anbieter von Kursen

Die von den Landesärztekammern anerkannten Kurse A bis E bieten die folgenden Weiterbildungszentren:

 

1. Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde e.V., Rüdigerstr. 14, 70469 Stuttgart, Tel.: 0711/8931-363

Kurse und Terminübersicht

 

2. Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte, Am Hofgarten 5, 53113 Bonn, Tel: 0228/242533-0, Fax: 0228/242533-1

info@dzvhae.de

 

3. August-Weihe-Institut für Homöopathische Medizin e.V., Benekenstr. 11, 32756 Detmold, Tel.: 05231/34151

Info@August-Weihe-Institut.de

 

4. Niedersächsische Akademie für Homöopathie und Naturheilverfahren e.V., Markt 14 -16 /Altes Rathaus, 29221 Celle, Tel.: 05141/ 12 173

  • Sekretariat und Anmeldung

brigitte.ritter@keimcelle.de

 

5. Arbeitskreis Homöopathie im Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren, Promenadenplatz 1, 72250 Freudenstadt, Tel.: 07441/2151.

  • Infos über ZÄN-Kongress, auf dem die Kurse angeboten werden

 

6. Die Gesellschaft zur Fort- und Weiterbildung in Naturheilverfahren (NIDM) bietet als erster Veranstalter auch anerkannte Wochenendkurse an, z.B. in Witten-Herdecke (je zwei Wochenenden statt einer Woche). Keplerstr. 13, 93047 Regensburg, Tel.: 0941/54838.

Die Gebühren schwanken je nach Veranstalter, Anzahl belegter Kurse, Status und Mitgliedschaft des Teilnehmer z.B. zwischen 260 € bei Wiederholung eines Kurses nach der Approbation bis 400 € pro Kurs.

 

Buchtipp und Linktipps

  • G. Köhler: Lehrbuch der Homöopathie. Band I, 8., unveränderte Auflage 2003, 228 Seiten, EUR 59,95. Band II, 6., durchgesehene Auflage 2004, 430 Seiten, EUR 79,95. Hippokrates Verlag.

Klar strukturiert, gut verständlich und sehr flüssig zu lesen. Der ideale "Quereinstieg von der Schulmedizin in die Homöopathie", eine Pflichtlektüre für Ärzte, die die Zusatzbezeichnung anstreben.

 

aus Via medici 3/96, aktualisiert 2005


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