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  • Sarah Böhmer
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  • 29.09.2014

Im Falle des Todes – die Leichenschau

Wenn ein Mensch verstirbt, muss ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt. Doch wie läuft so eine Leichenschau ab und wie füllt man den Totenschein aus?

 

Ärzte mit Trage - Foto: sudok1/Fotolia.com

 

Grundsätzlich gilt: Wenn du zum mutmaßlich Verstorbenen gerufen wirst (in der Klinik meist durch das Pflegepersonal), musst du unverzüglich dort zur Leichenschau erscheinen. Das heißt, es dürfen vorher höchstens noch unaufschiebbare Handlungen durchgeführt werden. Am Patienten angelangt, ist als erstes der Tod sicher festzustellen. Dazu sollte mindestens eines der sogenannten sicheren Todeszeichen vorliegen: Totenflecke, Totenstarre, Fäulnis oder eine mit dem Leben unvereinbare Verletzung. Deine Untersuchungen nimmst du am komplett entkleideten Patienten vor und siehst dir die ganze Körperoberfläche an. Nur so kannst du sicher sein, nichts zu übersehen. Die sicheren Todeszeichen treten jedoch erst 20-30 min nach dem Herzstillstand auf. Sind diese nicht vorhanden, ist der Patient prinzipiell zu reanimieren, falls er es zu Lebzeiten nicht anders festgelegt hat oder keine anderen Gründe dagegen sprechen.

 

Wann war der Todeszeitpunkt?

Du bist als Leichenschauarzt zudem zur Feststellung des Todeszeitpunktes verpflichtet. Hing der Patient bis zu seinem Tode am Monitor/EKG ist diese sehr exakt zu bestimmen und kann so im Totenschein dokumentiert werden. Ansonsten kann die Todeszeit anhand der Ausprägung der frühen Leichenerscheinungen geschätzt werden. In diesem Fall sollten im Totenschein zum Todeszeitpunkt relativierende Angaben gemacht werden, wie circa oder etwa. Die Totenflecken beginnen etwa nach 15-30 min zu erscheinen und konfluieren nach ein bis zwei Stunden. Vollständig wegdrückbar sind sie bis 20 Stunden post mortem. Die Totenstarre beginnt im Kiefergelenk zwei bis vier Stunden nach Todeseintritt und ist nach sechs bis acht Stunden vollständig ausgeprägt.

 

Wie stellt man Todesart fest?

Außerdem musst du die Todesart und die Todesursache feststellen. Dazu untersuchst du den Leichnam bei ausreichender Beleuchtung (am besten Tageslicht) ganz genau von Kopf bis Fuß. Mit in die Untersuchung einzubeziehen sind auch Wahrnehmungen am Leichenfundort und Umfeld, z.B. wo und wie liegt der Patient und gibt es Hinweise auf Drogen/Medikamentenkonsum etc. Gibt es dabei Hinweise auf eine nicht natürliche Todesursache? Im Totenschein hat man in den meisten Bundesländern dann drei Möglichkeiten zur Todesart: 1. natürlich 2. nicht natürlich 3. ungeklärt. Natürlich bedeutet, der Patient ist an einer lebensbedrohenden Krankheit verstorben und sein Tod war aufgrund des unmittelbar vorangegangenen Krankheitsverlaufes zu erwarten. Besteht der leiseste Zweifel an einer natürlichen Todesursache, muss zumindest eine unklare Todesursache angegeben werden. Eine nicht natürliche Todesursache liegt vor, wenn ein von außen einwirkendes Ereignis zum Tod geführt hat. Dazu gehören 1. Unfälle (auch wenn diese die indirekte Ursache waren, z.B.: Eine ältere Dame erleidet eine Fraktur, liegt deshalb im Krankenhaus und verstirbt im Verlauf an einer nosokomialen Infektion.). 2. Tod durch eigene oder fremde Hand und 3. der Tod nach ärztlichen Eingriffen. Bei der Klassifikation der Todesart kommt es am häufigsten zu Irrtümern seitens des Leichenschauarztes, weshalb hier besondere Vorsicht geboten ist.

 

Welche Todesursache kommt in Frage?

Bei der Todesursache musst du im Totenschein drei Zeilen auszufüllen: a.) direkt zum Tode führende Krankheit, z.B. Lungenembolie. b.) bedingt durch. z.B. Beinvenenthrombose. c.) bedingt durch Grunderkrankung oder äußerliche Ursachen,  z.B. Immobilität nach Oberschenkelhalsfraktur. In jeder Zeile sollte am besten nur ein Wort stehen, wobei die Angaben dennoch vollständig sein sollen. In unserem Beispiel ist es deshalb wichtig, auch die Ursache der Immobilität anzugeben, da sie zur Kausalkette gehört.

 

Was gilt für das Ausfüllen des Totenscheins?

Zum Schluss noch ein paar generelle Hinweise: Beim Ausfüllen des Totenscheines musst du besonders leserlich schreiben, auch deine Unterschrift muss lesbar sein! Abkürzungen solltest du vermeiden. Bei unbekanntem Toten, nicht natürlicher oder ungeklärter Todesart musst du die Polizei benachrichtigen. Ist die Todesursache eine übertragbare Krankheit oder hat der Verstorbene an einer übertragbaren Krankheit gelitten (auch bei bloßem Verdacht) bist du verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Die zuständige Berufsgenossenschaft hast du zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass der Tod direkte oder indirekte Folge einer Berufskrankheit war.

Hier findest du einen ausgefüllten Totenschein, an dem du dich orientieren kannst:

Totenschein (Quelle: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart)

 

Eine detaillierte Leitlinie zur ärztlichen Leichenschau findest du unter www.awmf.org unter "Leichenschau"

Weiter hilfreiche Tipps zum korrekten ausfüllen der Todesursachen unter http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-who/mortalitaet/totenscheinanleitung.pdf

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