- Info
- |
- Michael Brendler
- |
- 10.09.2015
Mindestzeiten einer Famulatur
Wie lange muss eine einzelne Famulatur mindestens dauern? Da es den Behörden der einzelnen Bundesländer obliegt, diese Frage zu entscheiden, wird ein Student zwischen Kiel und München die unterschiedlichsten Antworten erhalten.
Short-time Famulaturen
Vorher informieren! In Bayern variieren die Mindestzeiten sogar von Universität zu Universität: Der Übersicht halber haben wir für euch die jeweiligen Zeiten nach Bundesland bzw. Universität gegliedert in der untenstehenden Tabelle aufgeführt.
Zu beachten ist folgendes: Wer z. B. in Thüringen seine Famulatur möglichst knapp halten möchte, dem reicht es nicht immer, einen Kalendermonat lang seinen weißen Kittel durch die Klinik spazieren zu führen. Wird der Monat überschritten, also beispielsweise im Rahmen einer Famulatur vom 3.2.15 bis zum 2.3.15, müssen in jedem Fall mindestens 30 Tage abgeleistet werden.
Auch Medizinstudenten, die in anderen Bundesländern eingeschrieben sind, in denen laut unserer Recherchen ein Kalendermonat Famulaturdauer vorgeschrieben ist, empfehlen wir ähnlich vorzugehen.
Mindestzeiten in der tabellarischen Übersicht
Nürnberg | 30 Tage |
München LMU | 30 Tage |
München TU | 30 Tage |
Regensburg | 15 Tage einmalige Splittung möglich |
Würzburg | 30 Tage |
Baden-Württemberg | 14 Tage maximal 5 Abschnitte |
Berlin | 14 Tage maximal 5 Abschnitte |
Hamburg | 1 Monat |
Hessen | 14 Tage einmalige Splittung möglich |
Mecklenburg | 15 Tage |
Niedersachsen | Eine zusammenhängende Ableistung der Famulaturabschnitte ist erwünscht. Die Krankenhausfamulatur darf ausnahmsweise zweimal unterbrochen werden, wobei einer der Abschnitte mindestens ein Monat lang sein muss (1 Monat + 15 Tage + 15 Tage). |
NRW | 15 Tage maximal 5 Abschnitte Die zweimonatige Krankenhausfamulatur kann in bis zu 3 Abschnitte unterteilt werden, von denen mindestens einer 30 Tage lang sein muss. |
Rheinland-Pfalz | 30 Tage |
Saarland | 15 Tage maximal 5 Abschnitte Nur die Krankenhausfamulatur kann gesplittet werden. |
Sachsen | 15 Tage maximal 5 Abschnitte |
Sachsen-Anhalt | 14 Tage |
Schleswig-Holstein | 14 Tage |
Thüringen | 1 Monat |