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  • Natalie Borrmann
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  • 01.08.2011

Titel in der Medizin

Wer hat sich nicht schon Gedanken über die Vielzahl von akademischen Graden und Titeln gemacht. Welche Grade gibt es? Wie erlangt man sie? Sollten Mediziner bereits während des Studiums ihren Namen mit cand. med. oder stud.med. schmücken? Via medici gibt einen kurzen Überblick über die relevanten akademischen Grade in der Medizin.

Foto: Erwin Wodicka, Fotolia

 

stud. med.

studiosus medicinae: Studiosus der Medizin nennt man einen Studierenden der Medizin vom 1.Semester bis zum Physikum. Das Kürzel wird jedoch lediglich von einigen traditionsbewussten Studenten in hochschulinternen Gebrauch vor den Namen in Verbindung mit der Fachabkürzung gestellt, es ist in Deutschland jedoch kein offizieller akademischen Grad und ist daher nicht rechtlich geschützt.

 

cand. med.

candidatus medicinae: Candidatus der Medizin bezeichnet Studierende nach der 1. ärztlichen Prüfung (Physikum). Auch dieser Titel wird nur hochschulintern benutzt. Die Führung des Kürzels außerhalb der Hochschule kann möglicherweise rechtlich problematisch sein, da im Ausland teilweise bereits nach der Zwischenprüfung akademische Titel wie der Candidatus verliehen werden und diese Titel im deutschen Recht geschützt sind.

Dr. med.

Doktor medicinae: Doktor der Medizin bezeichnet einen promovierten Mediziner. Durch das Verfassen einer Dissertation und dem Bestehen der Disputation kann man diesen höchsten akademischen Titel erwerben. Die Anforderungen und Zulassung zum Promotionsverfahren und der Zeitpunkt, ab dem man den erworbenen Titel tragen darf, regeln alle Hochschulen intern durch die jeweiligen Promotionsordnungen.

Zusätzlich unterscheidet man zwischen:

  • Dr. rer. medic. bzw. Dr. rer. med. (rerum medicarum): Doktor der Theoretischen Medizin bzw. Doktor der Medizinwissenschaften
  • Dr. med. dent. (medicinae dentariae): Doktor der Zahnheilkunde
  • Dr. med. h. c. oder Dr. med. e. h.: Diese Ehrenauszeichnung stellt keinen akademischen Grad dar.
  • Dr. med. habil.: Doktor mit Lehrberechtigung
  • Dr. med. univ. (medicinae universae), (österr.): Doktor der gesamten Medizin, wird durch ein Diplomstudium erworben.
  • Dr. scient. med. (scientiae medicae), (österr.): Doktor der medizinischen Wissenschaft

 

Privatdozent

Der Privatdozent (PD oder Priv.-Doz.) ist ein habilitierter, selbständiger Hochschullehrer, der zur akademischen Lehre berechtigt ist, jedoch keine eigene Professorenstelle inne hat.

Prof. Dr. med.

Professor Doktor medicinae: Nach Abschluss der Habilitation samt Prüfung erlangt man diese Dienstbezeichnung bzw. diesen akademischen Titel. Vorrausetzung ist die Promotion.
Zusätzlich unterscheidet man zwischen:

  • Universitätsprofessor: Professor an Universitäten
  • Außerplanmäßiger Professor: Professoren, die nicht auf einer planmäßigen Professorenstelle beschäftigt sind bzw. von einer Hochschule verliehene Würde an einen habilitierten Wissenschaftler für besondere Verdienste in Forschung und Lehre.
  • Stiftungsprofessor: Professor, der von einer Stiftung fremdfinanziert wird.
  • Honorarprofessor: Professor ohne Habilitation, der durch seinen akademischen Einsatz eine Titularprofessur verliehen bekommt.
  • Gastprofessor: Professor, der (zeitweise) auch an einer anderen Hochschule tätig ist.
  • Vertretungsprofessor: Befristete Vertretung eines anderen Professors
  • Juniorprofessor: Wissenschaftler, der sich für eine Berufung auf eine Professur qualifiziert.
  • Professor h.c.: Ehrendoktor, Variante des Honorarprofessors

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Promotionsordnungen der medizinischen Fakultäten

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