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  • 23.06.2010

Die Promotionsvereinbarung

Eine gute Planung im Vorfeld spart Ärger: Mithilfe einer Promotionsvereinbarung, einer schriftlichen Einigung über grundlegende Rahmenbedingungen einer Doktorarbeit, sind Promovierende wie Betreuer auf der sicheren Seite. Hier siehst du, wie eine solche Vereinbarung aussehen kann.

Grafik: istockphoto

 

Die Promotionsvereinbarung

Eine schriftlich festgehaltene Vereinbarung ist sowohl für den Promovierenden als auch für den Promotionsbetreuer vorteilhaft:

Der Promovierende bekommt die Gewährleistung, dass

  • die Fragestellung für eine Promotion geeignet ist,
  • er zügig ein Alternativthema erhält, wenn sich herausstellt, dass die Fragestellung nicht wie vereinbart bearbeitet werden kann,
  • der Studientyp klar definiert ist,
  • regelmäßige Treffen vereinbart werden,
  • die Bearbeitung nicht unnötig in die Länge gezogen wird,
  • er bei einer veröffentlichung der Arbeit als Autor genannt wird,
  • der Promotionsbetreuer ihn ausführlich in Thema, Methodik und Untersuchungstechnik einführt.

Der Promotionsbetreuer kann sich darauf verlassen, dass

  • die gewonnenen Daten nicht an Dritte weitergegeben oder eigenmächtig veröffentlicht werden,
  • der Promovierende die Fragestellung im vorgegebenen Zeitraum bearbeitet,
  • er immer über Wohnort und Erreichbarkeit des Promovierenden informiert wird,
  • die Daten nicht manipuliert werden,
  • die Daten am Ende der Arbeit von einem Biometriker interpretiert werden,
  • er rechtzeitig über Abbruch oder Bearbeitungspausen informiert wird und in diesem Fall Zugang zu den gewonnen Daten erhält.

 

Je nach Uni können die Promotionsvereinbarungen unterschiedlich aussehen. Informiere dich daher am besten direkt bei deinem Promotionsbüro oder bei der Promotionskommission.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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