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  • Amira Abdel Bayen
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  • 10.02.2014

Das Krankenpflegepraktikum an der Uni Essen

Laut Studienordnung muss jeder Medizinstudent ein Krankenpflegepraktikum absolvieren. Hier erfahrt ihr, was bei der Organisation zu beachten ist.

Pfleger und Patientin - Foto: Alexander Fischer/Thieme Verlagsgruppe

 

Was ist das Krankenpflegepraktikum (KPP)?

Laut Studienordnung müssen Medizinstudenten vor der Anmeldung zur 1. Ärztlichen Prüfung 90 Tage lang in einem Krankenhaus pflegerische Tätigkeiten ausüben.  

 

Wo kann man das KPP absolvieren?

In einem staatlich anerkannten Krankenhaus auf einer bettenführenden Station. Das heißt Ambulanzen, Reha-Kliniken, etc. zählen nicht dazu. In NRW wird ein KPP in einer Psychiatrie anerkannt, wenn sich nachweisen lässt, dass dort ein vergleichbarer Pflegeaufwand herrscht, wie in anderen Krankenhäusern.

Laut Landesprüfungsamt müssen die Studenten mindestens 50% der Arbeitszeit pflegerische Tätigkeiten ausüben. Als Nachweis füllt die Pflegedienstleitung des Krankenhauses einen Vordruck aus.

Bescheinigungen und Merkblätter

 

Wann kann man das KPP absolvieren?

Das Pflegepraktikum muss in der vorlesungsfreien Zeit gemacht werden. Allerdings ist es erlaubt, das Praktikum direkt nach dem Abitur und noch vor dem Studium zu absolvieren. Aus der Bescheinigung muss allerdings hervorgehen, dass das Pflegepraktikum erst NACH Ausstellung des Abiturzeugnisses aufgenommen wurde.

 

Ein Beispiel: Wenn ihr im April eure letzte Prüfung habt, aber erst am 5. Juni euer Abiturzeugnis bekommt , dann dürft ihr erst am 6. Juni  das Praktikum anfangen.

 

  

Kann ich mir die 90 Tage irgendwie einteilen?

Ja, aber ein Abschnitt muss mindestens 30 Tage lang sein! Ob 3x30 Tage, 2x45 oder 1x56 + 1x34 das bleibt euch überlassen. Das heißt im Klartext: Ihr könnt euch das Praktikum in maximal 3 Abschnitte à 30 Tage einteilen. Wochenende und Feiertage werden mit einbezogen.    

 

Ich hab schon mal im Krankenhaus gearbeitet. Kann ich was anrechnen lassen?

Grundsätzlich ja, wenn ihr

 

  • als Sanitäter unterwegs wart
  • ein FSJ/BFD gemacht habt
  • während eures Zivildienst krankenpflegerische Tätigkeiten ausüben musstet
  • eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenpfleger/in, Hebamme, Rettungssanitäter/in, Altenpfleger/in habt  

 

Alles rund um die Bescheinigung

  • Das Zeugnis muss von der Pflegedienstleitung unterschrieben werden und mit einem Stempel des Krankenhauses versehen sein.
  • Es darf keine Korrekturen enthalten.
  • Es darf erst nach Abschluss des KPP ausgestellt werden.
  • Die Bescheinigung muss im Original eingereicht werden.  

 

Wo finde ich mehr Informationen?

Für Humanmediziner in Essen ist das Landesprüfungsamt in Düsseldorf zuständig.

Postanschrift:

Bezirksregierung Düsseldorf
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf

Hausadresse:

Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf

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