• Info
  • |
  • Daniel Soriano
  • |
  • 21.07.2014

Famulatur? Hilfe!

Die Famulatur-Regelung des Landesprüfungsamts Baden-Württemberg ist komplex. Viele Medizinstudenten verstehen sie nicht. Einer davon ist Jonas, der Lokalredakteur Daniel seine Geschichte erzählt hat.

 

Arzt - Foto: Kirsten Oborny

Foto: K. Oborny

 

Jonas war 24 Jahre alt als er mit dem Medizinstudium begann. Seine Wangen glattrasiert und sein Scheitel perfekt – ein Medizinstudent, wie er im Buche steht. Mit Leichtigkeit absolvierte er das Physikum, sein Notendurchschnitt glänzte mit einer eins und wurde abgerundet durch eine Komma-Null, seine Menschlichkeit unübertroffen. Doch dann wurde sein Leben in seinen Grundfesten erschüttert.

„Ich erinnere mich noch, als wäre es gestern gewesen“, flüstert Jonas. Seine Stimme heiser. Sein Blick gebrochen. „Es tut mir leid, ich –“ Er wendet sich ab. Die Scham ist zu groß.

Jonas ist nicht allein. Unzählbare Medizinstudenten sitzen hinter geschlossenen Türen und weinen. Durch den Vorhang ihrer Tränen blinzeln sie auf den Bildschirm, dort geöffnet im Internet-Browser die Seite des Landesprüfungsamts Baden-Württemberg mit ihrer kuriosen PDF-Datei, die die Famulatur-Regelung erklären soll.

Hier geht's zur Famulatur-Regelung des Landesprüfungsamts Baden-Württemberg

„Das Problem begann schon früh“, meint Jonas und schnäuzte in ein Tempo-Taschentuch. „Studiere ich nach der alten Ordnung, oder nach der neuen?“

Nach ausgiebigen Recherchen stellte sich heraus, dass diese komplexe Unterscheidung durch ein Datum festzumachen ist: Studenten, die bis einschließlich dem Wintersemester 2012/13 den klinischen Studienabschnitt begonnen haben oder sich bis zum 10.06.2015 zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung anmelden, fallen in eine Übergangsregelung, für den Rest gelten die neuen Regeln. In Härtefällen wie Krankheit, Betreuung von behinderten Angehörigen oder Schwangerschaft verlängert sich dieser Frist um ein Jahr. Alles klar?

„Aber was bedeuten diese zwei Möglichkeiten?“, fragt Jonas und knetet dabei seine verschwitzten Hände.

Die Übergangsregelung sieht 60 Kalendertage in einer Bettenstation eines Krankenhauses vor, wobei Wochenenden hinzugezählt werden. 30 Tage müssen verpflichtend im Bereich der ambulanten Versorgung absolviert werden. Weitere 30 dürfen wahlweise im Krankenhaus oder in einer Praxis abgeleistet werden.

„Aber warum wurde meine Auslands-Hausarzt-Famulatur in Neuseeland nicht anerkannt?“, nuschelt Jonas, während er an seinen Fingernägeln kaut.

Da Jonas sein zweites Staatsexamen voraussichtlich erst 2018 bestreiten wird, muss er seine Famulaturen nach der neuen Regelung planen. Hier wurden die 30 Wahl-Tage durch eine Hausarzt-Famulatur ersetzt. Da alle Famulaturen auch im Ausland abgeleistet werden dürfen, sollte sein Dienst doch anerkannt werden? Doch Obacht: Die deutsche Allgemeinmedizin-Famulatur darf nur bei Hausärzten in Deutschland absolviert werden, die bei der deutschen allgemeinärztlichen Versorgung teilnehmen.

„Die Deutschen sind ja ziemlich eitel“, meint Jonas. Seine Stirn liegt in Falten. „Und sie wollten auch noch Geld von mir!“

Das ist korrekt. Die Anerkennung von Famulaturen im Ausland kostet 15 €, was umgerechnet 20 US-Dollar, 2081 Yen oder 1220 Indische Rupien sind.

„Meine siebte Famulatur habe ich im Schlaflabor absolviert: Tagsüber war ich in der Uni und nachts konnte ich famulieren“, erzählt Jonas und seine Brust schwillt vor Stolz an.

Doch nachdem er diese Famulatur eingereicht hatte, wurde sie abgelehnt. Was ist hier geschehen? Famulaturen dürfen nur während der uni-freien Zeit absolviert werden. Sobald Pflichtveranstaltungen und Famulatur kollidieren, darf letztere nicht mehr anerkannt werden.

Auch Jonas zwölfte Famulatur wurde abgelehnt Er blickt ins Leere und gesteht: „Ich habe an 25 Wochenenden je eine Ein-Tages-Famulatur gemacht.“ Er fasst sich an den Kopf und klagt: „Ich war so dumm.“

Zumindest wusste er nicht, dass man die gesamten 120 Tage nur in insgesamt fünf Abschnitte einteilen darf, von denen jeder einzelne Abschnitt minimal 14 Tage lang sein darf. Fehlt also am Ende noch ein Tag, müssen gleich zwei Wochen absolviert werden. Ein-Tages-Famulaturen gibt es im Klinischen Studienabschnitt nicht. „Schade“, meint Jonas. „So habe ich ja gar nicht die Möglichkeit alle Fächer anzuschauen.“ Da bleibt nur die gute alte Hospitation: Sie verpflichtet zu nichts, es gibt keine fixen Arbeitszeiten – so kann man sich alles anschauen, was man sehen möchte.

Jonas ist jetzt 36 Jahre alt und hat nach seinem siebenundzwanzigsten Fachsemester das Studium abgebrochen, weil er diese Regeln nicht verstanden hat. „Hätte ich diese Erklärung früher gehabt“, seufzt Jonas, „wäre mein Leben anders verlaufen.“

Jetzt studiert er ein anderes Fach, in dem die Regeln einfacher zu verstehen sind.

Jonas, viel Erfolg beim Jura-Studium!

Mein Studienort

Medizinstudenten berichten aus ihren Unistädten

Werde Lokalredakteur Die Unistädte auf Google Maps
Medizin im Ausland

Erfahrungsberichte und Tipps aus über 100 Ländern

Erfahrungsbericht schreiben Auslands-Infopakete
Cookie-Einstellungen