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  • Julia Wiederer
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  • 26.09.2003

Arbeiten neben dem Studium

Wer kennt das nicht? Die Kasse ist leer, aber der nächste Monatserste noch weit weg. In solchen Fällen gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder man verordnet sich strenge Sparwochen, oder es muss gejobbt werden. Ob als Babysitter, Nachhilfe, Kellner oder Inventurhilfe - Arbeitsmöglichkeiten gibt es viele. Aber wie findet man in Würzburg zu einen Nebenjob?

Jobangebote

Jobvermittlung für Studierende im Arbeitsamt

Arbeitsamt Würzburg
Ludwigkai 3
97072 Würzburg
Tel.: 0931/7949-325

Procedere: Zur Aufnahme in die Studentenkartei ist persönliches Erscheinen erforderlich (Studentenausweis nicht vergessen!). Auf einer vorgedruckten Karteikarte vermerkt man neben seinen persönlichen Daten sämtliche bisherigen Arbeitserfahrungen. Jede weitere Jobanfrage kann auch telefonisch erfolgen. Um weiterhin in der Kartei zu bleiben, muss für jedes Semester eine Studienbescheinigung vorgelegt werden (Nachweis ist per Fax möglich).

Arbeitsamt im Internet

Jobbbörse für Würzburg im Internet

Wer schnell einen Job sucht, kann sich unter folgender Internetseite informieren:

Würzburger City-Guide "Wuewowas"

Auf der "Wuewowas"-Seite finden sich aktuelle Jobangebote. Man kann auch selbst ein Jobgesuch aufgeben.

Wuewowas

Wuewowas-Jobbörse im Internet - Nebenjobs

Aushänge, Kleinanzeigen ...

Es gibt noch weitere Möglichkeiten, einen Nebenjob zu finden: Mit offenen Augen durch die Gegend ziehen, Aushänge in Geschäften und an Schwarzen Brettern beachten. Mittwochs und Samstags finden sich Jobangebote in "Main-Post" und "Volksblatt". Auch das monatlich erscheinende Stadtmagazin "Fritz" bietet einen Kleinanzeigenteil mit Jobangeboten. Viel Glück bei der Suche ...

Aushilfen oft sehr kurzfristig gesucht

Wer einen Job sucht, sollte alles angeben, was er kann: Führerschein, Fremdsprachen, Computerkenntnisse, Praktika und vieles mehr. Die Arbeit lange vorplanen oder einkalkulieren ist allerdings kaum möglich: Zeitarbeitsfirmen wie das Arbeitsamt suchen oft sehr kurzfristig für diverse Firmen. Die Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma erhält oft erst am Freitag einen Anruf, dass für Montag früh eine Arbeitskraft benötigt werde. Gerade auch die Bereich Gastronomie und Hotels - ein Steckenpferd für Studenten - hängen stark vom Wetter ab, dort sucht man ganz spontan Mithilfe.

Regeln beachten!

Studentenjob und Sozialversicherung

Die nachfolgende Auflistung verschiedener Arbeitsverhältnisse und der damit zusammenhängenden Beitragspflichten ist der Broschüre "Studieren an der Uni Würzburg" entnommen. Bei weiteren Fragen sei noch auf ein Merkblatt des Studentenwerks verwiesen.

  • Jobben in der Vorlesungszeit - bis zu 20 Stunden pro Woche
  • Wer während der Vorlesungszeit regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet, ist in der Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle.
  • Jobben in der Vorlesungszeit - mehr als 20 Stunden pro Woche
  • Wer mehr als 20 Stunden pro Woche neben dem Studium beschäftigt ist, gilt versicherungsrechtlich als Arbeitnehmer und nicht mehr als Student. Aufgrund dieses Jobs sind Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Sie werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. In Ausnahmefällen darf die 20-Stunden-Grenze überschritten werden: bei Arbeiten vorrangig am Wochenende oder bei befristeten Aushilfsjobs. Der Aushilfsjob darf innerhalb eines Jahres jedoch nicht länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage dauern. Werden jedoch bei mehreren Aushilfsjobs 26 Wochen im Jahr überschritten, müssen Beiträge gezahlt werden.
  • Befristete Beschäftigung
  • Eine Beschäftigung ist beitragsfrei, wenn sie mehr als 20 Stunden wöchentlich umfasst aber von vornherein auf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Jahres befristet ist. Wird der Zeitraum von zwei Monaten überschritten, tritt ab dem Zeitpunkt dieses Überschneidens die Versicherungs- und Beitragspflicht ein.
  • Jobben in den Semesterferien
  • Wer nur in den Semesterferien jobbt ist versicherungs- und beitragsfrei, auch wenn eine Vollzeitbeschäftigung vorliegt.
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