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- 01.11.2012
Miniumfrage 4.12: Zwangsbehandlung ohne Richterspruch?
Situationen, in denen Patienten im Wahn Ärzte oder Pflegende attackieren oder aus dem Fenster springen möchten, gibt es in der Psychiatrie häufig. Um den Patienten und seine Umgebung zu schützen, ist es dank Unterbringungsgesetz relativ unkompliziert möglich, ihn zwangsweise zu isolieren oder zu fixieren. Doch um das „Übel“ an der Wurzel zu packen, ist meist zusätzlich eine Therapie mit Psychopharmaka nötig.
In einem aktuellen Richterspruch hat der Bundesgerichtshof nun geurteilt, dass die Zwangsbehandlung keine Rechtsgrundlage hat. Ein möglicher Ausweg wäre ein neues Gesetz, das regelt, dass vor einer Zwangsbehandlung immer ein Richterspruch einzuholen ist. Wie stehen Sie dazu?
Würden Sie Ärzten erlauben, eine Zwangsbehandlung auch eigenverantwortlich anzusetzen - also ohne richterliche Kontrolle?
Ergebnisse
So uneinig waren sich unsere Leser selten. Eine haarscharfe Mehrheit von 53% sagte „Nein! Ohne richterliche Kontrolle sollte kein Arzt eine Zwangsbehandlung durchführen dürfen.“ 46% der Teilnehmer waren wiederum der Meinung, dass es Ärzten erlaubt sein sollte, Zwangsbehandlungen eigenverantwortlich durchzuführen.
Einzelne Kommentare:
- Ja, dass Ärzte eigenverantwortlich Zwangsbehandeln ist unbedingt notwenig! Eine Psychiatrie bleibt ein Krankenhaus, in dem mit Hilfe von Medikamenten Patienten behandelt werden! Mit diesem Richterspruch wird die Akutpsychiatrie zum Gefängnis!
- Ja, Ärzte sollten eigenverantwortlich Zwangsbehandlungen durchführen dürfen. Allerdings nach dem Vier-Augen-Prinzip, um die Gefahr von Missbrauch dieser Kompetenz zu verringern.
- Nein, Ärzte sollten eine Zwangsbehandlung nicht ohne richterliche Kontrolle durchführen dürfen. Als (zukünftige) Ärzte stehen wir nicht über dem Recht, und jeder Eingriff in so substanzielle Persönlichkeitsbereiche wie Zwangsmaßnahmen sollte kontrolliert werden! So schützen wir uns auch selbst vor Missbrauchsvorwürfen.
- Nein, Ärzte sollten eine Zwangsbehandlung nicht ohne richterliche Kontrolle durchführen dürfen. Ich bin der Meinung, dass das Wesen, die Urmaterie jedes Menschen frei ist in ihrer Essenz. Kein Mensch hat die Macht und das Recht einen geistig instabilen Menschen unter Zwang festzuhalten. Dies steht jedoch im Widerspruch mit der Sicherheit einer humanistischen Gesellschaft, in der vom Wahn getriebene eingesperrt werden. Daher ist es einfach unabdingbar, einen Richterspruch einzuholen, um den Menschen festhalten und unter Zwang sedieren zu dürfen, weil nur so Arzt und Richter unter humanistisch sozialen Idealen richtig entscheiden können, ob eine Zwangsbehandlung wirkungsvoll ist, und ob die Würde der freiheitlichen Essenz des Menschen unbeeinflusst bleibt. Einzig, wenn Gefahr vom "verirrten" für andere ausgeht, sollte ein Richterspruch nach der Zwangsbehandlung einzuholen sein. Ansonsten gilt, dass zwei Herzen humaner schlagen, als ein einziges (des Arztes), dass vielleicht aus persönlichen Gründen "gebrochen" ist.