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  • 05.03.2014

Aktive Sterbehilfe - Ja oder Nein?

Hände - Foto: sezer66/shutterstock

Foto: sezer66/shutterstock

 

Drei Jahre nachdem beim Schriftsteller Wolfgang Herrndorf („Tschick“) ein Gehirntumor diagnostiziert wurde, wählte er den Freitod. Das ist grundtraurig – doch für viele Menschen, die unheilbar krank sind, ist es tröstlich, diesen letzten „Ausweg“ zu haben. Patienten mit Krebs oder Muskeldystrophie wünschen sich oft, zu sterben, bevor die Krankheit die Macht über ihre Körper übernimmt. Doch in Deutschland ist die Tötung auf Verlangen verboten. Zu Recht? Was meinst du? Sollte es Ärzten erlaubt sein, schwerkranken Menschen ein tödliches Medikament zu spritzen, wenn es deren ausdrücklicher Wunsch ist?

Eure Meinung:

Die Kommentare der Via medici Online User:

 

  • Ja: Die Begründung contra Sterbehilfe, nämlich dass ein Arzt immer dafür Sorge zu tragen hat, dem Patienten ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, erschöpft sich genau unter den Umständen, welche die Sterbehilfe als Behandlungsoption fordern. Wer schwerst krank ist und sein Leben nur noch begrenzt unter schweren Schmerzen und dem Verlust der Selbstkontrolle ohne Aussicht auf Besserung zubringen muss, kann unmöglich ein menschenwürdiges Leben führen. Es gibt einen krassen Unterschied zwischen leben und überleben!

  • Ja: Dein Kommentar: Ich habe in meiner Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpfleger schon viele Menschen jämmerlich dahinsiechen sehen, die mich geradezu gebettelt haben ich solle ihnen doch irgendetwas geben, damit es endlich vorbei ist. Und jemandem der schwerkrank ist und definitiv eine infauste Prognose hat, sollte selbst entscheiden können, wann und wie er sein Leben beenden will. Ein Arzt sollte sich nicht strafbar machen müssen, diesen Patienten ihren letzten Wunsch erfüllen zu wollen und ihnen einen würdevollen Tod zu ermöglichen.

  • Ja: Ja, wenn dem Patienten nicht mehr geholfen werden kann, ihm jahrelanges Leiden und ein nicht mehr lebenswertes Leben erspart werden würde und wenn er in geistig zurechnungsfähigem Zustand eine Sterbeerklärung unterschrieben hat.

  • Nein: Aufgrund der Regelungen zu passiver Sterbehilfe und indirekter Sterbehilfe – die ja in Deutschland erlaubt sind – und eine weitestgehende Symptomlinderung (z.B. Schmerzen), sowie der Straffreiheit zur Beihilfe zum Selbstmord, sehe ich keine Notwendigkeit für ein Töten auf Verlangen. Hier liegt die Tatherrschafft nicht mehr in der Hand des Patienten, was schon von Grund auf irgendwie falsch ist. Außerdem birgt es ein hohes Missbrauchspotenzial. Dass Firmen im Ausland mit so etwas Profit machen, finde ich pervers.

  • Nein: Ich denke, dass man einen Arzt nicht auf diese Art mit dem Tod eines Menschen in Verbindung bringen sollte. Außerdem sehe ich die Gefahr des Missbrauchs solcher "Tötungen".

 

  • Ja: Man erspart den Menschen sehr viel Leid. Sie haben meistens schon mehr als genug erlebt und müssen dann nicht die letzten Tage, schlimmstenfalls Monate, in Qualen liegen.

 

  • Ja: Aber nur wenn es nachgewiesen ist, dass es keine Heilung gibt. Außerdem müssen die Patienten die Sterbehilfeerklärung bei voller Zurechnungsfähigkeit unterschrieben haben.

 

  • Ja: Ärzte sollen Leiden mindern oder beseitigen. Wenn ein Patient es wünscht und ein Arzt bereit ist, Sterbehilfe zu leisten, dann sollte das nach Ausschöpfung aller Mittel zugelassen sein. Die Leiden sollten den Wert des Lebens aus Patientensicht überschreiten. Eine Kontrollinstanz muss sicherstellen, dass die Sterbehilfe aus dem reinen Wunsch des Patienten resultiert und mögliche  Einflüsse von außerhalb aufdecken. Daher muss Sterbehilfe parallel zum Hospiz- oder ähnlicher Verfahren möglich sein.

 

  • Nein: Es ist ein ganz einfacher ethischer Grundsatz: Du sollst nicht töten. Jemanden umzubringen ist nicht Aufgabe des Arztes. Seine Aufgabe ist das Leben JEDES Menschen so angenehm/erträglich zu machen, dass er sein Leben möglichst bis zum letzten Atemzug menschenwürdig leben kann.

 

  • Ja: Den Menschen sollte die letzte Ehre erwiesen werden, ähnlich wie den Tieren. Ob ein Mensch den Suizid wählt und sich dabei womöglich die Ehre selbst nimmt, oder ob er friedlich einschlafen darf ... Das sollte eigentlich keine Frage sein.

 

  • Nein: Es gehört zu den Aufgaben eines Arztes Leben zu schützen und zu erhalten und anzuerkennen, auch  wenn eine Krankheit so weit fortgeschritten ist, dass sie nicht mehr aufgehalten werden kann. Hier gehört es auch zu den Aufgaben, den Patienten in seinen letzten Wochen/Monaten zu begleiten und ihm ein würdiges Sterben zu ermöglichen. Den Tod zu beschleunigen, gehört jedoch nicht zu den Aufgaben eines Arztes oder eines Menschen ansich. Es liegt ein Sinn hinter Leid und Krankheit, wie auch in der Gesundheit des menschlichen Körpers.

 

  • Nein: Ich denke, dass bei ausreichender Palliativ-Versorgung der Wunsch nach dem Tod schnell nachlässt. 

 

  • Ja: Ich finde, dass dieser Weg in Deutschland erlaubt sein sollte. Natürlich müssen die Patienten über einen gewissen Zeitraum eindeutig "nachweisen" bzw bestätigen, dass sie wirklich diesen Wunsch haben. Zudem sollte es nur bei Diagnosen, die einen eindeutigen progressiv schlechten Verlauf haben, erlaubt sein. Weiterhin sollten die Patienten auch von Psychologen betreut werden, die erörtern müssen, dass dieser Wunsch nicht aus einer komorbiden Depression entstanden ist, sondern dass die Patienten dies wirklich aus klarem Verstand heraus entschieden haben.

 

  • Ja: Eventuell jedoch sollte nicht unbedingt ein Arzt mit der Aufgabe betreut sein, ich sehe in diesem Zusammenhang ein ähnliches Problem wie im Mittelalter bei den Hinrichtungen. Niemand wollte es machen und diejenigen die es taten, waren in großem Umfang benachteiligt und verachtet in der Gesellschaft. Wenn man den Beruf des Arztes nicht negativ belasten will müsste man einen getrennten Berufszweig hierfür errichten.

  • Ja: Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben, genauso aber auch das Recht über sein Leben selbst und in Eigenverantwortung zu entscheiden. Wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist dies körperlich selbst zu tun, aber geistlich bei völligem Bewusstsein ist , sollte es die Möglichkeit geben dieses Recht, in Würde, durch Dritte wahrnehmen zu lassen.

 

  • Ja: Aktive Sterbehilfe sollte erlaubt sein - damit Menschen in Würde abtreten können, wenn sie nicht mehr geheilt werden können und nur noch Qualen erleiden.

 

  • Ja: Diese Entscheidung sollte jeder Patient für sich treffen und auch jeder Arzt. Es ist oftmals eine Erlösung wenn man von seinen Schmerzen befreit wird und das Leid, getrieben durch Vorstellungen religiösen Aberglaubens nicht weiter verlängert werden muss.
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