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  • Ines Elsenhans
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  • 23.02.2016

Rechte und Pflichten im PJ

Welche Tätigkeiten darf ich als PJler machen? Und welche nicht? Hab ich Anspruch auf Vergütung? Wir klären die wichtigsten Fragen.

PJlerin - Foto: Gerhard Seybert Fotolia.com

Viele Studenten freuen sich aufs PJ. Endlich dürfen sie unter Aufsicht ärztlich arbeiten. Foto: Gerhard Seybert/Fotolia.com

 

Endlich in den Klinikalltag eintauchen, endlich Praxis, statt schnöder Theorie – das PJ im letzten Jahr des Medizinstudiums gilt als Highlight. Die drei Abschnitte à 16 Wochen gliedern sich in:

  • Innere Medizin
  • Chirurgie
  • Allgemeinmedizin oder eines der übrigen klinischen Fachgebiete

Wer sich vor Beginn des PJs nicht sicher ist, für welche Facharztausbildung er sich entscheiden soll, hat im PJ die Chance zu erkennen, was ihm wirklich liegt. Dazu nutzen viele Studenten das PJ, um ins Ausland zu gehen und sich dort den Klinikalltag anzusehen – eine spitzen Gelegenheit, die man sich nicht entgehen lassen sollte.

 

Urlaubs- und Fehltage

PJler haben 30 Fehltage, d.h. Krankheitstage und Urlaubstage zusammen. Maximal  20 Tage können in einem der drei Abschnitte genommen werden. Viele Studierenden heben sich 20 der 30 Fehltage bis zum Schluss auf, um mehr Zeit zum Lernen auf die 3. Ärztliche Prüfung zu haben.

Werden die 30 Tage Fehlzeit aus wichtigen Gründen wie z.B. Krankheit überschritten, kann die Fehlzeit nachgeholt werden. Bereits abgeleistete Teile des PJ sind nur anrechenbar, wenn sie mehr als zwei Jahre zurückliegen.

Gibt es keine wichtigen Gründe für die Überschreitung der Fehltage, entscheidet das Landesprüfungsamt, ob der Student das PJ wiederholen muss.

 

Welchen Status haben PJler?

PJler sind Studenten, die unter ärztlicher Aufsicht arbeiten dürfen. Damit unterliegen PJler nicht dem Arbeitsrecht und damit gibt es auch keine einheitliche Regel zu den Arbeitszeiten. Die Approbationsordnung schreibt nur vage vor, dass der PJler "in der Regel ganztägig an allen Wochenarbeitstagen im Krankenhaus anwesend sein sollte". Das heißt, Nacht-, Wochenend- und Spätdienste sind möglich. Doch keine Panik, normalerweise sind die PJler von Montag-Freitag je 8 Stunden in der Klinik – so wie auch in vielen PJ-Ordnungen der Unis beschrieben.

 

Was dürfen PJler?

Die Hauptaufgabe eines PJlers ist natürlich die Arbeit am Patienten. Wie diese aussieht, unterscheidet sich zum Teil zwischen den Kliniken und ziemlich stark zwischen den Ländern – es kann z.B. sein, dass ein PJler in Afrika bei OPs assistieren darf, ein PJler in der Schweiz jedoch nur zuschauen kann.

Grundsätzlich dürfen laut Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung in Deutschland folgende Tätigkeiten an den PJler delegiert werden:

  • Vorbereitende Anamnese mit anschließender Überprüfung im Gespräch
  • Kapilläre/venöse Blutabnahmen, subkutane und intramuskuläre Injektionen einschließlich Impfungen
  • Intravenöse Applikationen (außer Erstapplikationen)
  • Zweite oder dritte OP-Assistenz
  • Versorgung unkomplizierter Wunden bzw. regelmäßige Kontrolle durch Arzt

 

Auch die Eingriffs- und Risikoaufklärung kann einem PJler übertragen werden, wenn sie seinem theoretischen und praktischen Ausbildungsstand entspricht und unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes stattfindet.

 

Wie sieht's aus mit Gehalt?

Traurig aber wahr: PJler haben keinen Anspruch auf Vergütung. Es gibt jedoch viele Kliniken, die eine "Aufwandsentschädigung" bezahlen.

 

Muss ich mich versichern?

Ja, der PJler braucht eine gesetzliche Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Auch eine Haftpflichtversicherung ist empfehlenswert.

 

Und wie sieht's aus mit der Haftung?

Der PJler haftet nur für Schäden, die er nach seinem Kenntnisstand hätte vermeiden können. Ansonsten haftet der ausbildende Arzt, der Aufsichtspflicht hatte. 

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