• Tipp
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  • Ines Elsenhans
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  • 23.02.2015
  • PJler im Ausland. Foto: coloroftime, istockphoto

    Fremde Kulturen und interessante Menschen kennenlernen - warum nicht das PJ im Ausland verbringen?

     

Zum Praktischen Jahr ins Ausland

Warum nicht im Praktischen Jahr (PJ) in die Ferne schweifen? Die gesetzlichen Bestimmungen machen dies grundsätzlich möglich. Dafür muss aber jeder Student bei der Planung die allgemeinen und speziellen Richtlinien seines Bundeslandes beachten. Der richtige Ansprechpartner ist das Landesprüfungsamt (LPA), das für die Anerkennung des PJ-Tertials im Ausland zuständig ist.

 

Damit der Aufenthalt nicht zum Flop, das heißt umsonst abgeleistet wird, sollte sich jeder Interessent rechtzeitig mit seinem LPA in Verbindung setzen, um sich über die genauen Bestimmungen zu informieren. Etwas Pech hatte eine Medizinstudentin von der Universität Marburg mit der Zusammenarbeit mit dem hessischen LPA: "Ich musste eine Menge Ärger und Geld investieren, um die unverbindliche Zusage der Anerkennung zu bekommen." Sie wollte für ein Tertial nach Neuseeland und für ein weiteres nach Indien gehen. Angeblich erhielt sie bei ihrer Anfrage beim hessischen LPA im Vorfeld die Auskunft, dass die Ausbildung in diesen Ländern nicht dem erforderlichen medizinischen Standard entspräche und daher von einer Anerkennung ausgeschlossen sei. Eine ähnlich unerfreuliche Erfahrung lässt sich vermeiden, wenn die folgenden allgemeine Bedingungen beachtet werden.

Es ist dringend notwendig , sich rechtzeitig vor einem Auslands-PJ mit dem zuständigen LPA in Verbindung zu setzen und sein Tertial dann gemäß den Vorgaben zu planen und vorzubereiten.

 

Anforderungen der Landesprüfungsämter

Generell gilt, dass die Ausbildung nur an einer staatlich anerkannten Universität oder einem ihr offiziell angeschlossenen Lehrkrankenhaus abgeleistet werden kann. Bei manchen Ländern kommen ausschließlich Universitätskrankenhäuser in Frage, zum Beispiel in Ländern der "3. Welt". Für das LPA ist entscheidend, dass die Anforderungen in Art, Inhalt und Umfang dem jeweiligen Tertial an der Heimatuniversität entsprechen. Das nordrheinwestfälische Landesprüfungsamt in Düsseldorf beispielsweise führt eine Liste ausländischer Krankenanstalten, für die die Anerkennung gesichert ist. Bei anderen Krankenhäusern und in anderen Bundesländern ohne eine solche Liste, wie zum Beispiel Hessen, kann das LPA jedoch den Studenten unter Umständen dazu auffordern, eine Aufstellung der Einrichtungen, Stations- und Gesamtgröße etc. des Krankenhauses im Ausland vorzulegen, die von einer offiziellen Stelle des Landes ausgestellt ist. Verschiedene Länder sind von vorn herein ausgenommen, da die medizinischen Standards nicht den hiesigen gleich kommen.

Die Ärztliche Approbationsordnung schreibt vor, dass die ausbildende Einrichtung folgende Anforderungen zu erfüllen habe:

  • eine leistungsfähige Röntgenabteilung
  • ein leistungsfähiges medizinisches Laboratorium
  • eine medizinische Bibliothek
  • ein Sektionsraum
  • ausreichende Räumlichkeiten für Aufenthalt und Unterrichtung der Studierenden

 

Gleichstellungsbescheinigung

Während des Auslandstertials muss sich der Student an der dortigen Universität immatrikulieren oder eine Bescheinigung des Universitätsdekans besorgen, die die Gleichstellung in Rechten und Pflichten mit immatrikulierten Studenten bestätigt, wenn er sich dort nicht eingeschrieben hat. Sinnvoll ist, sich vor Antritt des PJ-Tertials versichern zu lassen, dass die Medizinische Fakultät der ausländischen Universität die Gleichstellungsbescheinigung ausstellt. Prinzipiell kann das Tertial nur in einem zusammenhängenden Block absolviert werden. Teilweise gestatten die Landesprüfungsämter auch eine Aufteilung des Tertials in zwei fachlich sinnvolle Blöcke von je acht Wochen. Wie in Hessen kann es allerdings vorkommen, dass der Fachvertreter des Dekanats die fachliche Gleichstellung des Ausbildungskatalogs im Vorfeld beglaubigen muss. Aber Vorsicht: Dies ist nicht immer möglich!

 

Hilfreiche Anlaufstellen an der Heimatuniversität

Häufig bieten die Dekanate der medizinischen Fakultät eine Auslandsberatung an. Dort erhält man Tipps zu Stipendien und Antworten auf allgemeine Fragen. Vielleicht liegt beim Dekanat sogar eine Aufstellung mit Kooperationspartnern an ausländischen Krankenhäusern vor, die durch persönliche Kontakte der Professoren und Hochschuldozenten zustande gekommen ist. Denkbar ist außerdem, auf eigene Faust die Professoren gezielt nach ausländischen Kontaktpersonen anzusprechen.

Die AG Famulaturaustausch der Bundesvereinigung der Medizinstudierenden Deutschlands (bvmd), ehemals Deutscher Famulantenaustausch (dfa), sammelt Adressen ausländischer Krankenhäuser und mehrere Fachschaften Medizin verfügen ebenso über generelle Informationen, Adressen und PJ-Berichte.

 

 

Splitten eines PJ-Tertials

Die Frage, ob ein Student sein PJ im Ausland splitten darf, ist nicht einfach zu beantworten. Beispielsweise betont die Bezirksregierung Münster in ihrem Merkblatt zum PJ im Ausland: "Ein Tertial darf grundsätzlich nicht gesplittet werden."

Das Hessische Landesprüfungsamt hingegen sagt an einer Stelle seiner PJ-Ordnung: "Ein Ausbildungsabschnitt (-tertial) kann nur zusammenhängend an einer Ausbildungsinstitution, d.h. innerhalb eines Krankenhauses abgeleistet werden." Einen Abschnitt später jedoch wird gesagt: "Darüber hinaus besteht die Möglichkeit ein Tertial des PJ in jeweils zweimal 8 Wochen zu splitten" (wenn keine Fehltage in Anspruch genommen werden und der hiesige Dekan sein Einverständnis erklärt).

Also: Nicht eigenmächtig über ein Splitting entscheiden, sondern unbedingt Rücksprache mit dem zuständigen LPA halten.

 

 

Zusatz-Tipp

Es gilt: Du solltest nichts als selbstverständlich voraussetzen. Erkundige dich zumindest im Internet, besser noch persönlich, wenn Sachverhalte unklar erscheinen!

Du solltest dir alle Absprachen mit LPA, in- und ausländischer Uni und Dekanat möglichst schriftlich geben lassen. Im Zweifelsfall ist eine mündliche Absprache nicht zu beweisen.

 

Nach der Rückkehr aus dem Ausland

Sobald der Auslandsaufenthalt abgeschlossen ist, muss der Medizinstudent

  • die Immatrikulations- bzw. Gleichstellungsbestätigung zusammen mit der
  • Ausbildungsbescheinigung durch den ausbildungsverantwortlichen Arzt

beim LPA einreichen. Dieses kann das PJ-Tertial nach Prüfung der Unterlagen anerkennen. Doch völlige Sicherheit hält der Student erst dann in den Händen, wenn der schriftliche Bescheid des LPAs vorliegt. Besonders wichtig ist es daher, sich auf jeden Fall im Vorfeld mit dem LPA in Verbindung zu setzen, um die Anforderungen und die Ausbildungsstätte abzuklären. Nur nicht verzagen, mit ein bisschen Mühe und Geduld lässt sich der Traum vom Auslandstertial bestimmt verwirklichen. Hartnäckig blieb auch die hessische Medizinstudentin: Sie schaltete einen Rechtsanwalt und das hessische Kultusministerium ein, bis sie ihr Ziel teilweise erreicht und eine unverbindliche Zusage vom hessischen LPA erhalten hatte. Doch so weit sollte es eigentlich nicht kommen.

 

Die Studierenden sind in der Pflicht

Wir forschten deshalb nach bei Manfred Saipt, Auslandsberater für das PJ am Medizinischen Dekanat in Marburg. Er zählt die Erfahrung der Studentin zu den Einzelfällen, die es immer wieder gebe. In der Regel sei die Anerkennung durch das LPA "absolut kein Problem". In der Praxis erkundigten sich die Betroffenen nicht rechtzeitig und genau genug. Beispielsweise planten manche Studenten ihren Aufenthalt in einer Subspezialität wie der Herzchirurgie. Diese erfülle natürlich den Inhalt des Fachs Chirurgie nicht ausreichend. Bei Schwierigkeiten versuche das Dekanat in Marburg zu vermitteln: In Anwesenheit des Studenten schalte er sich mit dem LPA zu einer telefonischen Dreierkonferenz, in der Probleme erfahrungsgemäß geklärt und beseitigt werden könnten. Nachdrücklich verwies Saipt auf die Pflicht der Studenten, sich frühzeitig beim LPA über die allgemeinen Bestimmungen zu erkundigen.

 

Stipendien

Über das Erasmus-Programm ist die Förderung eines Aufenthalts innerhalb Europas möglich. Der Stipendiat wird von Studiengebühren entbunden und erhält zusätzlich eine monatliche Unterstützung von durchschnittlich 150 Euro - dieser Betrag gilt unverändert seit 1993. Für weitere Infos wende dich bitte and das Auslandasamt deiner Universität!

erasmus@sozwi.uni-kl.de

erasmus@daad.de

Die Fulbright-Kommission vergibt Reisestipendien für die USA:

fulkom@fulbright.de

Homepage der Fulbright-Kommission

Plant ein Student einen kombinierten Wissenschafts- und Ausbildungsabschnitt in den USA, kann er sich für das BMEP Biomedical Exchange Program bewerben. Gefördert werden Studienaufenthalte als Academic Year von mindestens acht Monaten.

IALS International Academy of Life Sciences

Charité International

 

 

 

Links mit allgemeine Tipps

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden Deutschlands

http://www.bvmd.de

 

Der Blog http://www.work-and-travel.co/ bietet Erfahrungsberichte und vieles Wissenswerte rund um Work and Travel.

Alles zum Thema Studenten Visa für die USA findest du hier: 

http://www.studying-in-us.org/de/

https://www.visumusa.net/studentenvisum/

https://visaguide.world/de/visum-usa/

Den ESTA-Antrag kannst du hier direkt online beantragen: https://visumantrag.de/usa

Ob du ein Visum benötigst, oder ESTA, kannst du hier nachlesen: https://visumantrag.de/usa/visum

 

 

Infos zum J-1 Visum: https://www.mawista.com/j1-visum-informationen-zu-visa-und-auslandskrankenversicherung/

und hier: https://usatipps.net/j1-visum/

 

Die Fachschaft Internationales an der Medizinischen Universität in Marburg bietet allgemeine Informationen rund um einen Auslandsaufenthalt an. Darüber hinaus hält sie Links zu Stipendien usw. bereit. Ein Blick auf diese Seite lohnt sich in jedem Fall!

UKGM Universitätsklinikum Giessen und Marburg

 

Unabhängiges Infoportal für einen England-Aufenthalt: www.sprachreisenengland.net

Auslandsberichte bei via medici online gibt's hier!

 

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