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- 08.12.2010
BAföG und Bildungskredit
Studierende haben mehrere Möglichkeiten, ihr Studium zu finanzieren. Wer kein oder nur wenig Geld von seinen Eltern erhalten kann, sollte unbedingt prüfen, ob er BAföG-berechtigt ist. Vielleicht scheuen sich manche vor den bürokratischen Hürden, doch der Einsatz lohnt sich. Immerhin wird der Kredit zinslos vergeben und nur die Hälfte der Förderung muss später wieder zurückgezahlt werden. In Zukunft dürfte auch der Bildungskredit eine größere Rolle spielen, wenn an immer mehr Universitäten Studiengebühren verlangt werden.
BAfög
BAfög ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungs-
gesetz. Eingerichtet wurde dieses "staatliche Stipendium", um Studenten, deren Eltern das Studium nicht alleine finanzieren können, unter die Arme zu greifen.
Grundsätzlich sind Studenten mit folgenden Kriterien BAföG-berechtigt:
- Aufnahme einer förderungsfähigen Ausbildung (dies gilt in der Regel für alle grundständigen Studienfächer an staatlichen Hochschulen)
- Alter unter 30 Jahren
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte, Ausländer mit einem deutschen Elternteil/Ehegatte, Ausländer mit schon länger in Deutschland erwerbstätigen Eltern bzw. ein Wohnsitz in Deutschland können ebenfalls BaföG beziehen.
- Weiterhin sollte noch keine förderfähige Ausbildung abgeschlossen und kein Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch (falls doch spätestens nach dem 3.Fachsemster) vorgenommen sein.
Wie hoch die finanzielle Unterstützung ausfällt, ist abhängig von dem Gehalt der Eltern bzw. dem eigenen Vermögen. Da es bei der Berechnung des jeweiligen Betrages auf viele Details ankommt, gibt es den BaföG-Rechner (www.bafoeg-rechner.de), der alles wesentliche abfragt und dann eine Voraussage macht, wie viel Geld es am Ende geben wird. Dabei variieren die Förderungsbeträge zwischen 10 und 585 Euro.
Die Hälfte des Betrages wird dem Studenten vom Staat geschenkt, die andere Hälfte läuft als zinsloses Darlehen und muss zurückgezahlt werden. In der Regel beginnt die Rückzahlung 5 Jahre nach Bezug des letzten BAföG-Geldes in einer Höhe von 105 Euro/Monat. Studenten, die ihr Studium zum März 2001 oder später begonnen haben, sind besser dran als früher! Ihnen wird die Darlehensschuld auf 10.000 Euro begrenzt, auch wenn der eigentliche Darlehensanteil größer ausfällt. Die Förderungshöchstdauer ist zeitlich auf die Regelstudienzeit begrenzt. Verlängerungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Hierzu zählen
- Erziehung eines Kindes
- Krankheit
- Ein studienbedingter Auslandsaufenthalt.
Es gibt allerdings die Möglichkeit bis 1 Jahr nach der Regelstudienzeit Hilfe zum Studienabschluss in gleicher Höhe wie der BAföG-Betrag zu beziehen. Dieses Geld wird als verzinster Kredit vergeben und muss vollständig zurückgezahlt werden. Auch wer das Fach wechselt, hat für die letzten Semester, die er dann bereits für ein anderes Studienfach aufgebracht hat, Anspruch auf diesen verzinsten Kredit. Der Antrag auf BAföG muss an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden, welches meistens an das Studentenwerk der jeweiligen Universität angegliedert ist.
Bildungskredit
Seit dem 01.04.2001 bietet der Staat den Studenten neben dem BAföG eine weitere Ausbildungsförderung an. Der Bildungskredit soll denjenigen Studenten helfen, die entweder kein BAföG erhalten oder aber besonders hohe Ausgaben haben, wie für Bücher, Auslandaufenthalte und andere Dinge. Ziel ist es, durch diese zusätzliche Finanzspritze die Ausbildung zu sichern und zu beschleunigen. Damit wird Studenten, die häufig keine Sicherheiten stellen können, ein neuartiges Angebot gemacht.
Berechtigt zum Erhalt dieses Kredits sind
- Studierende, die eine förderungsfähige Ausbildung absolvieren
- und unter 36 Jahre alt sind
- Ausländische Auszubildene erfüllen die Vorraussetzungen, wenn sie aus den EU-Stasten kommen, ein Elternteil/Ehegatte deutsch ist bzw. der Auszubildene asylberechtigt, aufgenommener Flüchtling bzw. heimatlos ist.
- Ein inländischer Wohnsitz bzw. ein Elternteil, der vor Beginn der Ausbildung 5 bzw. 3 Jahre in Deutschland erwerbstätig war, berechtigt ebenfalls.
Der Bildungskredit kann auch parallel zum BAföG beantragt werden. Eigenes Vermögen bzw. das Einkommen der Eltern spielen bei der Vergabe keine Rolle. Allerdings wird der Kredit nur an Studenten nach dem Grundstudium vergeben. Die Förderung beträgt 300 Euro im Monat und kann für maximal zwei Jahre bewilligt werden. Auf Wunsch kann der Kredit auch für kürzere Zeiträume gewährt werden, mindestens jedoch für 3 Monate. Der Rest kann dann zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden, wenn die Bedingungen weiterhin erfüllt werden. Für Studenten kann der Kredit normalerweise nur bis zum Ende des 12. Semesters gewährt werden. Wenn die Hochschule bestätigt, daß der Abschluss innerhalb der Förderungszeit (d.h. innerhalb der 2 Jahre) gemacht wird, gibt es das Geld auch manchmal noch nach dem 12. Semester.
Rückzahlung
Im Gegensatz zum BAföG muss dieser Kredit zuzüglich der Zinsen vollständig zurückgezahlt werden. Dabei sind die ersten vier Jahre nach der ersten Auszahlung tilgungsfrei. Nach Ablauf dieser Zeit erfolgt die Rückzahlung in Raten von je 120 Euro pro Monat. Die Förderung wird für einen Ausbildungsabschnitt gewährt. Für einen neuen Ausbildungsabschnitt kann eine erneute Förderung beantragt werden. Der Kreditantrag muss an das Bundesverwaltungsamt gerichtet werden. Nach Prüfung des Antrags erhaltet ihr dann gegebenenfalls einen Bewilligungsbescheid und eine Bundesgarantie, mit dem ihr einen Kreditantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderbank stellen könnt. Die Auszahlung erfolgt dann direkt durch die Bank. Wichtig zu wissen ist allerdings, daß es keinen rechtlichen Anspruch auf den Bildungskredit gibt. Sind die bewilligten Mittel aufgebraucht, wird trotz anerkannter Bewilligung nichts bezahlt.