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  • Redaktion Thieme
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  • 14.02.2020

Fragen zum Medizinstudium: Zulassung, Ablauf, Wartezeit

Uns erreichen immer wieder E-Mails von Schülern, die Fragen zu den Themen Zulassung, Ablauf und Wartezeit rund ums Medizinstudium haben. Hier findet ihr Antworten auf "frequently asked questions"!

Foto: Thieme

Sollte speziell deine Frage hier nicht beantwortet werden, kannst du uns eine E-Mail senden: via.online@thieme.de

Eine weitere Informationsquelle ist das Infopaket Schüler/Medizinstudium.

 

Fachliche Voraussetzungen für das Medizinstudium

  • Muss ich Latein in der Schule haben, wenn ich Medizin studieren will?

     

    Nein, denn im ersten Semester gibt es für jeden Medizinstudenten einen Terminologie-Kurs, in die die nötigen Lateinkenntnisse vermittelt werden. An der Privatuniversität Salzburg (Österreich) wird das kleine Latinum vorausgesetzt, es gibt allerdings die Möglichkeit, dies im ersten Studienjahr nachzuholen.

     

     

  • Nutzt es mir etwas, wenn ich das große Latinum habe?

     

    Es nützt dir auf jeden Fall, denn du wirst die vielen lateinischen Begriffe vor allem in der Anatomie sicher leichter lernen als andere. Voraussetzung ist das Latinum allerdings nicht.

     

     

  • Brauche ich fundierte Biologie oder Chemiekenntnisse?

     

    Sie sind nicht Voraussetzung für das Medizinstudium, jedoch sind vor allem Kenntnisse in Chemie von großem Vorteil. Denn an vielen Fakultäten ist der Chemie-Kurs im vorklinischen Studienabschnitt sehr schwierig.

     

     

Zulassung, Abinote, Wartezeit

  • Kann ich ohne Abitur Medizin studieren?

    Nach Informationen von hochschulSTART.de gibt es einige Bundesländer, die Bewerber auch ohne Abitur zum Medizinstudium zulassen. Um ohne Abitur zugelassen zu werden, benötigt der Bewerber eine fachgebundene Hochschulreife. Um diese zu bekommen, ist in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung, Berufserfahrung und ein Einstufungstest notwendig. Die Bestimmungen werden vom Bundesland beziehungsweise der Uni festgelegt und sind jeweils von Land zu Land unterschiedlich.

    Die Note des Einstufungstestes ist der Abiturnote äquivalent. Der Bewerber konkurriert nun wie beim normalen Verfahren mit den anderen Bewerbern seines Bundeslandes. Auch hier ist hochschulSTART.de verantwortlich. Die Berufausbildung wird nicht als Wartezeit angerechnet, da Wartezeit erst vom Zeitpunkt der Hochschulzugangsberechtigung an gilt.

    Hier findest du alle weiteren Infos

     

     

     

  • Die Vergabe der Studienplätze wird über hochschulSTART.de geregelt.

     

     

    Die Verteilung der Studienplätze wird in Deutschland durch hochschulstart.de geregelt. Dabei werden 30% der Studienplätze über die Abiturbestenquote vergeben.

    10% werden über die zusätzliche Eignungsquote vergeben, wobei folgende notenunabhängige Auswahlkriterien wichtig sind: Fachspezifische Studieneignungstest wie der TMS (Test für medizinische Studiengänge) , Auswahlgespräche, Abgeschlossene Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten, besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten, außerschulische Leistungen und Qualifikationen.

    60% werden über das Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben. Bei der Bewerberauswahl wird eine Mischung von notenabhängigen und notenunabhängigen Kriterien herangezogen. Die notenunabhängigen Kriterien sind dieselben, die in der zusätzlichen Eignungsquote berücksichtigt werden.

     

  • Nach welchen Kriterien suchen die Hochschulen ihre Studenten aus?

    60% der Studienplätze werden von den Hochschulen selbst vergeben. Bei der Bewerberauswahl wird eine Mischung von notenabhängigen und notenunabhängigen Kriterien
    herangezogen. Dabei gehen die Universitäten nach folgenden Kriterien vor:

    • Sie vergeben ihre Studienplätze wie hochschulSTART nach der Abiturnote
    • Sie fragen in Auswahlgesprächen nach der Motivation der Bewerber
    • Sie prüfen die berufliche Qualifikation des Bewerbers, wenn er/sie bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat
    • Auch absolvierte Ausbildungen und soziales Engagement werden in manchen Ranglisten berücksichtigt.

     

  • Was ist der Test für medizinische Studiengänge (TMS)?

    Der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) ist ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest, der das Verständnis für naturwissenschaftliche und medizinische Problemstellungen prüft. Der Test für Medizinische Studiengänge findet einmal im Jahr statt, die Teilnahme ist freiwillig. Jede Person ist nur einmal zur Teilnahme in Deutschland berechtigt. Die Teilnahmegebührt beträgt 83 Euro. Weitere Infos zum TMS gibt's hier: http://www.tmsinfo.org/

    Folgende Fakultäten setzen bei diesen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen in der Zusätzlichen Eigungsquote (ZEQ) und/oder im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) das Ergebnis des TMS als ein Auswahlkriterium ein bzw. planen dies in einem der nächsten Verfahren einzusetzen:

    Aachen

    Augsburg

    Berlin

    Bochum

    Bonn

    Bonn/Siegen

    Dresden

    Duisburg-Essen

    Düsseldorf

    Erlangen-Nürnberg

    Erlangen-Nürnberg/Bayreuth

    Frankfurt

    Freiburg

    Gießen

    Göttingen

    Greifswald

    Halle (Saale)

    Hannover

    Heidelberg

    Heidelberg-Mannheim

    Jena

    Kiel

    Köln

    Leipzig

    Lübeck

    Mainz

    Marburg

    München

    Münster

    Oldenburg

    Regensburg

    Rostock

    Saarland

    Tübingen

    Ulm

    Würzburg

     

     

     

  • Muss ich mich für die Wartezeit auf einer Liste eintragen? (Ab Sommersemester 2022 wird die Wartezeit nicht mehr berücksichtigt)

    Ab Sommersemester 2022 wird die Wartezeit nicht mehr berücksichtigt.

    Für eine Übergangszeit bis einschließlich Wintersemester 2021/22 wird die Wartezeit noch berücksichtigt. Dies
    gilt verpflichtend für alle Hochschulen. Wartezeit ist die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichene Zeit und wird in Halbjahren bzw. Semestern gemessen. Keine Wartezeit sammelt allerdings an, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschriebenist. Wartezeit wird automatisch erworben, d. h. du musst dich nicht in den jeweiligen Semestern bei hochschulstart beworben haben,
    damit die Wartezeit zählt.

  • Wie kann ich Wartezeiten überbrücken?

    Ab Sommersemester 2022 wird die Wartezeit nicht mehr berücksichtigt.

    Bis dahin gilt:

    Wartezeiten kommen in der Regel dann vor, wenn der Bewerber aufgrund seiner Abiturnote nicht gleich einen Studienplatz erhalten hat. Es ist möglich, dann eine Ausbildung zu beginnen, denn diese Zeit wird trotzdem als Wartezeit abgerechnet. Das gilt nicht, wenn der Bewerber ein anderes Hochschulstudium beginnt. Diese Semester werden NICHT als Wartezeit angerechnet!

    Die Wartezeit lässt sich zum Beispiel für das vorgeschriebene dreimonatige Pflegepraktikum nutzen. Auch kannst du bereits den Erste-Hilfe-Kurs belegen. Von Vorteil ist, "geistig" nicht völlig abzuschalten, sondern sich irgendetwas (bspw. eine Fremdsprache) zu suchen, wo man kontinuierlich (etwas) lernt. So kommst du nicht ganz aus dem Lernrhythmus heraus und es wird dir vielleicht leichter fallen, gleich von Beginn des Studiums an wieder schnell umfangreiches Wissen zu "pauken". Das lässt sich übrigens gut mit einem Auslandsaufenthalt kombinieren: Für die einen ist es Sprachtraining, für die anderen der längste Urlaub der Welt…

    Auch einen Bundesfreiwilligendienst kann man in dieser Zeit machen. Das kann man sich, wenn es im medizinischen Bereich abgeleistet wurde, auch auf das Krankenpflegepraktikum anrechnen lassen!

     

  • Von was hängt die Dauer der Wartezeit ab?

    Die Wartezeit wird nach der Zahl der Halbjahre seit dem Abitur bis zum Semester, für dass man sich bewirbt, berechnet. "Die Berechnung der Wartezeit beginnt also nicht erst mit dem Zeitpunkt der Bewerbung!" Hochschulstart.de weist ausdrücklich darauf hin, das abgelehnte Bewerber NICHT in eine Warteliste eingetragen werden. Durch die Wartezeit verbessert sich auch nicht die berücksichtigte Abinote. An jedem Vergabeverfahren nehmen neue und alte Bewerber teil, die Rangplätze werden jedesmal neu bestimmt. "Die Auswahlgrenzen werden somit ausschließlich von der jeweiligen Konkurrenzlage bestimmt." Bewerber mit längeren Wartezeiten gehen aber solchen mit kürzerer Wartezeit vor. Wenn die Wartezeit bei der Wartezeitquote identisch ist, wird nach Abinote, abgeleistetem Dienst und nach dem Los entschieden.

     

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  • Mit welcher Abiturnote kann ich einen Studienplatz erhalten?

    Medizinstudienplätze werden in einem zentralen Vergabeverfahren über Hochschulstart.de vergeben.

    Die Regeln:

    - 30% der Studienplätze werden über die Abiturbestenquote vergeben.

    - 10% der Studienplätze werden über die zusätzliche Eignungsquote vergeben. Hierbei sind notenunabhängige Kriterien wichtig, wie z.B. Studieneignungstests (TMS), mündliche Auswahlverfahren, Berufsausbildungen und andere spezifische Qualifikationen.

    - 60% der Studienplätze werden im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Hier zählen notenunabhängige Kriterien wie die oben genannten und notenabhängige Kriterien.

     

     

     

     

  • Meine Abiturnote ist nicht besonders gut. Habe ich im Medizinstudium überhaupt Chancen?

    Die Abiturnote ist für den Erfolg im Medizinstudium nicht unbedingt entscheidend. Sicher schneiden die Studenten mit sehr guten Abiturnoten auch in den großen Staatsexamina oft gut ab, das haben Untersuchungen ergeben. Dennoch muss das nichts heißen. Entscheidend ist, ob man bereit ist, sehr, sehr viel zu lernen und ob man Durchhaltevermögen hat. Man sollte in der Lage sein, sich Wissen selbstständig anzueignen. Und es muss einem klar sein, dass man sechs Jahre studiert und später als viele andere ins Berufsleben einsteigt.

    Ab 2020 wird der Fokus noch stärker auf die Eignung der Bewerber gelegt und nicht mehr so stark auf die Abiturnote. Daher haben auch Bewerber ohne 1er Abi Chancen auf einen Studienplatz. Wer z.B. eine Berufsausbildung im medizinischen Bereich abgeschlossen hat, in einem mündlichen Auswahlgespräch oder beim Test für medizinische Studiengänge (TMS) gut abgschneidet, hat gute Chancen, einen Platz zu bekommen.

     

     

  • Wie läuft das Losverfahren?

    Werden Studienplätze von Nachrückern nicht belegt dann werden diese in einem Losverfahren der Hochschulen vergeben. Für die Anmeldung zum Losverfahren genügt bei den meisten Hochschulen ein formloser Antrag, eine Anmeldung ist auch an mehreren Hochschulen gleichzeitig möglich.
    Die Börse für Reststudienplätze findest du hier: www.hochschulstart.de
    Die Stiftung für Hochschulzulassung weist darauf hin: "Die Chancen, einen solchen „Losplatz“ zu ergattern, sind (...) denkbar gering." Aber man kann ja auch mal ganz viel Glück haben...

     

     

  • Wo kann man im Ausland Medizin studieren?

    Theoretisch überall. Damit man später aber auch ohne größere Umstände als Arzt in Deutschland arbeiten kann, bietet sich vor allem das europäische Ausland an. Besonders beliebt sind Österreich und Ungarn, wo deutschsprachig unterrichtet wird. Aber auch England, Tschechien und die Slowakei bieten mit englischsprachigen Kursen eine Ausweichmöglichkeit. Weitere Angebote für medizinstudierwillige Deutsche gibt es in Kroatien, Bulgarien und Litauen.

    Hier eine kleine Auswahl.

     

     

Beginn und Ablauf des Studiums

  • Sollte ich schon während der letzten Sommerferien anfangen, für Anatomie oder ein anderes Fach zu lernen?

    Schaden kann das sicher nicht, aber es ist auch nicht unbedingt notwendig. Der Anatomiekurs ist nicht an allen Unis gleich im ersten Semester, so dass du bis zum Kurs wieder vieles vergessen haben wirst. Genieß lieber noch die letzen Ferien, denn in zukünftigen Semesterferien gibt es oft genug noch etwas zu lernen!

     

     

  • Wie lange dauert das Studium insgesamt und wie ist das Studium aufgebaut?

    In Deutschland kannst du entweder in einem klassischen Studiengang Medizin studieren oder in einem Modell-/bzw Reformstudiengang. Das Studium dauert mindestens 6 Jahre.

    Der klassiche Studiengang ist wiefolgt aufgebaut:

    • zwei Jahre Grundlagen (Vorklinik)
    • drei Jahre verbringst du in der "echten" Medizin (Klinik) und anschließend folgt ein sogenanntes
    • "Praktisches Jahr" (PJ)
    Der vorklinische Teil wird mit der dem 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Physikum) abgeschlossen. Nach der Klinik folgt die der rein schriftliche 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Nach dem PJ kommt noch der 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (mündlich/praktisch) - und danach bekommt man die ärztliche Approbation: Man ist Arzt! Wer einen Dr. Titel haben möchte, muss noch eine Doktorarbeit schreiben. Dies ist aber auch schon während des Studium möglich.

    In der Vorklinik muss ein dreimonatiges Pflegepraktikum abgeleistet werden. Bis zum Beginn des PJs im letzten Jahr stehen dann noch mal vier Monate Famulatur an.

    Das PJ verbringst du komplett im Krankenhaus, es zählt aber noch zum Studium. Die Studierenden arbeiten ganztags im Krankenhaus. Mittlerweile erhält man dafür an ziemlich vielen Kliniken eine Art Mini-Gehalt (die sogenannte Aufwandsentschädigung von ca 600 Euro).

    Das Pensum schneller zu absolvieren ist theoretisch möglich, tatsächlich aber benötigt ein Großteil der Studenten mindestens ein Semester länger.

    In den Modell- und Reformstudiengängen ist die klassische Aufteilung in Vorklinik und Klinik nicht mehr gegeben. Hier verschmelzen Theorie und Praxis ab dem ersten Semester. Famulaturen und das PJ müssen genauso abgeleistet werden wie im klassischen Studiengang. Das Physikum wird zum Teil durch andere Prüfungen ersetzt, das 2. und 3. Staatsexamen ist jedoch an allen Unis gleich.

     

     

     

  • Aber es gibt doch auch Abweichungen von diesem Aufbau des Studiums?

    Aus dem Wunsch der Medizinstudenten nach einem praxis- und patientennäheren Studium, sind nach und nach verschiedene Reformprojekte nach amerikanischem Modell an den deutschen Universitäten entstanden. Grundidee ist die gleichberechtigte Einbindung von Theorie und Praxis in das Medizinstudium. Aus den Bestrebungen sind Modellstudiengänge hervorgegangen. Diese haben die reguläre Studienordnung zum Teil gänzlich ersetzt, an einigen Hochschulen werden sie zusätzlich zum Regelstudium Medizin angeboten.

     

     

     

  • Wie viel kostet das Medizinstudium?

    Die deutsche Allgemeinheit kostet ein Medizinstudium etwa 30.000 Euro pro Jahr. Selber tragen muss man davon nichts - abgesehen von den üblichen Semesterbeiträgen. Die zwischenzeitlich eingeführten Studiengebühren wurden in fast allen Bundesländern wieder abgeschafft. Ausnahmen sind natürlich die Privatuniversitäten. In Witten-Herdecke fallen Kosten von etwa 25.000 Euro pro Studium an. An der Paracelsus Medizinische Privatuniversität in Salzburg bist du mit 13.500 Euro pro Studienjahr dabei. 

    Ansonsten ist natürlich der Unterhalt des Studentendaseins zu bestreiten. Zu diesem kommen beim angehenden Mediziner vor allem Kosten für Bücher. Sonstige Anschaffungskosten sind überschaubar. Ein Minijob ist übrings durchaus während des Studiums möglich!

     

     

  • Welche Fächer werde ich in den ersten vier Semestern haben?

     

    Da sind zum einen die Grundlagenfächer Biologie, Physik, Chemie, Physiologie und Biochemie. Dann haben die Anatomie und die mikroskopische Anatomie, genannt Histologie einen großen Anteil. Zudem ist ein Terminologie-Kurs (=Latein), medizinische Psychologie und ein Praktikum "Berufsfelderkundung" vorgeschrieben.

     

     

  • Wann muss ich mich entscheiden, was für ein Arzt ich werden will?

     

    Bis auf die Zahnmediziner, die einen eigenen Studiengang haben, hat es damit Zeit bis nach dem Studium. Erst als approbierter Arzt (also nach der 3. Ärztlichen Prüfung am Ende der sechs Jahre), kann man sich für eine Spezialisierung entscheiden.

    Sinnvoll ist aber natürlich, wenn man schon vorher ein bisschen "karrieretechnisch" vorbaut: Wenn man ein Wunschfach hat, sollte man dort schon seine Promotion absolvieren (sofern man eine machen möchte), und eine Famulatur in dem Fach absolvieren. Zudem sollte man im PJ das Wahlfach entsprechend wählen.

     

     

  • Hat man auch mal Freizeit oder lernt man sich zu Tode?

     

     

    Zitat: "Das Studium ist schon anstrengend, aber man kann sich den Stress auch selber machen. Es gibt natürlich auch Leute, die Tag und Nacht über ihren Büchern sitzen und lernen. Ob die dann die besseren Klausuren schreiben, geschweige denn die besseren Ärzte werden, das sei mal dahin gestellt..."

    (Student im 10. Semester)

     

     

     

     

  • Welche Qualitäten brauche ich als zukünftiger Mediziner?

    Wünschenswert ist natürlich, dass du dich in andere Menschen hineinversetzen kannst, ganz allgemein gesagt ist eine gute Menschenkenntnis wichtig. Einfühlungsvermögen für das Leid der Patienten hört sich ziemlich abgefahren an, letztlich ist es aber eine der wünschenswertesten Eigenschaften, die du mitbringen kannst. Das heißt nicht, dass du dir alles wahnsinnig zu Herzen nehmen sollen (denn dann wird es schwierig, die oft ausweglosen Krankheiten ansehen zu müssen).

    Dazu zählt aber zum Beispiel das Gespür, einschätzen zu können, wann blöde Sprüche fehl am Platze sind. Nicht der coolste, den das alles nichts angeht, wird der beste Arzt! 

    Du solltest körperlich einigermaßen belastbar sein und eine gute Auffassungsgabe haben. Zu Anfang des Studiums ist es gerade für Anatomie sehr hilfreich, wenn du ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen hast. Das brauchst du auch später noch, beispielsweise bei der Beurteilung von Röntgen- oder CT-Bildern.

    Kaugummi kauende, mit ungepflegten Fingernägeln herumlaufende und mit einem alle fünf Minuten klingelnden Handy bewaffnete Leute wird es (leider!!!) auch bei dir geben – umso schöner, wenn du nicht dazu gehörst. Anders ausgedrückt, etwas Höflichkeit, ein einigermaßen gepflegtes Äußeres und die sogenannte "gute Kinderstube" können nicht schaden. Wer glaubt, das Äußere sei heute doch nicht mehr wichtig, allein die Fähigkeiten zählen, der irrt. Versetz dich doch mal in die Lage, als heute Achtzigjähriger von einem Arzt in der Notaufnahme untersucht zu werden, der grüne Haare, Schlabber-Pulli - sowie fünf Ohrringe trägt. Wie soll ein Patient Vertrauen zu diesem Arzt haben?

Studienplatztausch

  • Kann man während des Studiums den Ort problemlos wechseln?
    Diese Frage ist für diejenigen wichtig, die ihren Wunschplatz nicht bekommen haben, dieses befürchten oder sich verändern möchten. Es ist zum Einen möglich, sich direkt an der Wunsch-Uni zu bewerben, wenn man einen Studienplatz hat und nach den Möglichkeiten eines Quereinstiegs zu fragen. Dann gibt es zahlreiche Tauschbörsen, über die man einen Tauschpartner finden kann. Der Tauschpartner sollte sich im gleichen Semester befinden. Nach Ansicht vieler Studenten ist die beste Zeit für den Tausch nach dem Physikum, denn bis zu diesem Zeitpunkt haben alle Tauschpartner dieselben Scheine (für Kurse und Praktika) gemacht.

    Folgender Artikel beantwortet die Frage im Detail - hier finden Sie auch einige wichtige Tauschbörsen für Mediziner im Internet: Studienplatztausch

Pflegepraktikum und Erste-Hilfe-Kurs

  • Kann ich das Pflegepraktikum bereits in den Schulsommerferien machen?

    Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Baden-Württemberg ist dies zum Beispiel möglich, hier gibt es auch kein "Verfallsdatum". Von anderen Bundesländern ist wiederum zu hören, dass Krankenhäuser gar keine Praktikanten nehmen, die nicht bereits ein Studium oder eine Ausbildung begonnen haben. Zuständig für die Anerkennung des Praktikums sind die Landesprüfungsämter (LPA) für Heilberufe des jeweiligen Bundeslandes. Es lohnt sich, dort vorher anzurufen und nachzufragen, ob das Praktikum auch angerechnet wird, wenn noch keine Zulassung zum Medizinstudium vorliegt.

    Als Praktikum anerkannt wird auch ein FSJ oder ein BFD, sofern er im Krankenhaus auf einer "normalen" Station abgeleistet wird, also nicht nur im OP oder im Transportdienst des Krankenhauses. Ebenfalls anerkannt wird eine Ausbildung zur/zum Krankenschwester /-pfleger.

    Hier findest du die Adressen aller Landesprüfungsämter.

    Bei den Landesprüfungsämtern kannst du auch erfahren, ob ein Pflegepraktikum im Ausland anerkannt wird.

    Vorgeschrieben sind für das Praktikum 3 Monate (ein Monat geht zum Beispiel vom 3. März bis 2. April). Ob man das Pflegepraktikum auch splitten kann, musst du ebenfalls beim zuständigen LPA erfragen.

    Näheres zu den außeruniversitären Praktika des Medizinstudiums.

     

     

     

     

  • Kann ich den erste Hilfe-Kurs bereits während der Schulzeit machen?

    ie folgenden Informationen geben einen groben Überblick. Da von Bundesland zu Bundesland Unterschiede bestehen können, ist es notwendig, sich im individuellen Fall auf der Homepage des zuständigen Landesprüfungsamtes für Medizin (LPA) oder direkt telefonisch beim LPA zu erkundigen.

     

    Der Erste Hilfe Kurs

    muss mindestens 9 Unterrichtseinheiten durch theoretischen Unterricht und praktische Unterweisungen umfassen

    muss bei der Meldung zur 1. Ärztlichen Prüfung als Original-Bescheinigung vorgelegt werden

    Die Bescheinigung ist NICHT IMMER UNBEGRENZT gültig!

    Ein vor längerer Zeit absolvierter Lehrgang muss eventuell wiederholt werden! Die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland. So darf man z.B. in Nordrhein-Westfalen den Kurs frühestens nach dem Abitur machen.

    Als Nachweise über die Ausbildung in Erster Hilfe gilt insbesondere:

    1. eine Bescheinigung des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V., des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des Malteser-Hilfsdienstes e.V.,

    2. das Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen, sofern die Ausbildung in Erster Hilfe in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgeschrieben ist und Gegenstand der Ausbildung war,

    3. eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin oder Pflegediensthelfer oder über eine Sanitätsausbildung,

    4. eine Bescheinigung eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder des Bundesgrenzschutzes über die Ausbildung in Erster Hilfe,

    5. eine Bescheinigung einer nicht in den Nummern 1 bis 4 genannten Stelle über die Ausbildung in Erster Hilfe, wenn die Eignung dieser Stelle für eine solche Ausbildung von der nach Landesrecht zuständigen Stelle anerkannt worden ist. 

    Der Nachweis zur Ausbildung rettungsgebender Maßnahmen nach § 8 StVZO, den viele für ihre Führerscheinprüfung abgelegt haben, ist NICHT gleichwertig !!!

     

  • Wann kann ich mit dem Pflegepraktikum beginnen?

    Es ist nicht nur in den meisten Bundesländern möglich, sondern auch geschickt, zumindest einen Teil der drei Monate Praktikum vor Beginn des ersten Semesters zu machen. Erstens hat man dann in der anspruchsvollen Vorklinikzeit etwas mehr Luft. Und zweitens ist es eine Probe für sich selbst, ob man mit seinem Wunsch, Medizin zu studieren, richtig liegt. Das Pflegepraktikum sollte dabei nicht als zu überwindendes Fegefeuer gelten: Auch wenn Ärzte keine Bettpfannen mehr wechseln, sollte man nicht nur wissen, was die Pflege leistet, sondern auch selbst das Gefühl haben, mit vielen Kollegen unterschiedlicher Profession im Team zusammenarbeiten zu können. Und nicht zuletzt bekommt man im Idealfall eine Ahnung davon, ob man der ständigen Konfrontation mit Menschen, vor allem mit leidenden Menschen, gewachsen sein könnte.

     

     

  • Wo kann ich das Pflegepraktikum machen?

    In fast allen Krankenhäusern auf fast allen Stationen. Es gibt allerdings ein paar Auflagen. Nachzulesen auf der Homepage der Ärztekammer des jeweiligen Bundeslandes – nicht vergessen, damit hinterher auch alles angerechnet wird! Wer loslegen will fragt am besten bei der Pflege- und/oder Stationsleitung des gewünschten Krankenhauses an und schickt dann eine kurze Bewerbung. Für das Pflegepraktikum muss man weder bereits einen Studienplatz besitzen, noch das Pflegepraktikum unbedingt an der Universitätsklinik der angestrebten Studienstadt absolvieren.

     

     

  • Wird das Pflegepraktikum bezahlt?

    Nein, weder das Pflegepraktikum noch die Famulatur werden finanziell entlohnt.

     

     

  • Kann ein Pflegepraktikum "verfallen"?

    Ein abgeleistetes Pflegepraktikum verfällt in der Regel nicht. Doch Vorsicht: Prinzipiell ist das durchaus möglich. Fragt deswegen unbedingt nochmals gezielt im für euch voraussichtlich zuständigen LPA nach. Wer absehen kann, dass er einige Wartesemester haben wird, sollte sich - auch um auf der sicheren Seite zu sein - nicht sofort in ein Pflegepraktikum stürzen.

     

     

  • Wenn ich Bedenken wegen des Präpkurses habe oder „kein Blut sehen“ kann, sollte ich dann lieber nicht Medizin studieren?

    Quatsch! Es ist ganz normal, mit einem flauen Gefühl das erste Mal in den Anatomiesaal zu gehen und im OP mal weiche Knie zu bekommen. Das haben fast alle, auch die ganz Coolen, nur in unterschiedlichem Ausmaß. Solange diese Bedenken nicht noch ernstere Hintergründe (wie zum Beispiel ethische Bedenken) haben, tut die Gewöhnung erfolgreich ihren Dienst.

     

     

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