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  • 09.08.2017

Bundesverfassungsgericht prüft Numerus Clausus

Wie gerecht sind Noten? Das Bundesverfassungsgericht stellt den Numerus Clausus auf die Probe.

 

Das Bundesverfassungsgericht prüft in einer Verhandlung am 4. Oktober, ob die Auswahl von Medizinstudenten anhand des Numerus Clausus fair ist. Beauftragt wurde das Bundesverfassungsgericht vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Dieses ist der Meinung, dass die bisherigen Regelungen zur Studienplatzvergabe per NC nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Grund: Die Noten seien bundesweit nicht vergleichbar.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen schlägt daher Landesquoten vor, um die Abiturienten fair vergleichen zu können.  

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