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  • Melanie Schuster
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  • 18.03.2008

Medizin studieren mit Kind: Elterngeld, Kindergeld und Bafög

Wenn Studenten Eltern werden, gibt es viele organisatorische Fragen zu klären. Nicht zuletzt spielt auch das Geld eine wichtige Rolle - jeder Euro wird benötigt. Via medici online hat eine Übersicht über die staatlichen Zuschüsse für Familien wie Elterngeld, Kindergeld und Kindergeldzuschlag zusammengestellt.

Das Elterngeld

1. Studieren und Elterngeld

Viel beworben und nicht unumstritten: das "neue Elterngeld". Grundsätzlich ist zu sagen, dass alle Studierende Anspruch auf Zahlung von mindestens 300 € über einen Zeitraum von zwölf Monaten haben. Falls ein Elternteil bereits erwerbstätig ist - dazu zählen auch sozialversicherungspflichtige Nebenjobs - wird prozentual mindestens 67% des entfallenden Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1800€ gewährt.

Die "Partnermonate", eine Fortsetzung der Zahlung um weitere zwei Monate auf insgesamt 14 Monate beim Wechsel des betreuenden Elternteils, können nur in Anspruch genommen werden, wenn die vorher bestehende Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung des Kindes auf maximal 30 Stunden pro Woche reduziert wird. Dies bedeutet für Studierende, die vor der Geburt des Kindes nicht gearbeitet haben, dass der Anspruch auf zwölf Monate begrenzt ist.

2. Nebenjob und Elterngeld

Ein Nebenjob von maximal 30 Wochenstunden kann ohne Kürzungen des Elterngeldes angenommen beziehungsweise weitergeführt werden.

3. Bafög und Elterngeld

Bafög und Elterngeld werden nicht miteinander verrechnet, das heißt, das Elterngeld wird zusätzlich zum Bafög gewährt. Wichtig ist jedoch, das Studium nicht länger als 3 Monate zu unterbrechen um den Anspruch auf Bafög nicht zu verlieren. Falls wegen des Kindes ein Urlaubssemesters genommen wird, wird die Bafögzahlung in diesem Zeitraum unterbrochen. Allerdings kann in dieser Zeit Arbeitslosengeld II zusätzlich zum Elterngeld beantragt werden.

 

Wo kann man Elterngeld beantragen?

Auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums sind für die einzelnen Bundesländer die Stellen aufgelistet, bei denen Elterngeld beantragt werden kann:

Homepage des Bundesfamilienministeriums

Weitere Informationen finden Sie hier:

Elterngeld.net

 

Das Kindergeld

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Für das erste, zweite und dritte Kind erhält man 154€ monatlich. Ab dem 4. Kind erhöht sich der Betrag auf 179€ pro Monat. Kindergeld wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bezahlt. Im dem Fall, dass sich das Kind zu diesem Zeitpunkt noch in der Ausbildung befindet oder arbeitslos ist, wird das Kindergeld länger bezahlt.

Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich bei der örtlichen Familienkasse eingereicht werden.

Unter der Rufnummer 01801/546337 kann man sich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Kindergeld beraten lassen.

Eine ausführliche Info-Broschüre finden Sie als Download auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Broschüre zum Kindergeld

 

Kindergeldzuschlag

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit über das Kindergeld hinaus noch einen Kindergeldzuschlag zu beantragen. Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes minderjährige Kind 140 Euro monatlich. Studenten können für ihre Kinder Anspruch auf Kindergeldzuschlag haben, auch für den Fall, dass außer Bafög noch ein anderes Einkommen, oder dass nur anderes Einkommen vorhanden ist. Zu Einkommen zählt hier auch Unterhalt von den Eltern.

Ob man für den Kindergeldzuschlag berechtigt ist, kann man mittels des Kinderzuschlagrechners überprüfen.

Kinderzuschlagrechner

 

Landeserziehungsgeld

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen haben Eltern unter einer gewissen Einkommensgrenze im Anschluss an das Elterngeld Anspruch auf Landeserziehungsgeld.

Weitere Informationen und Anträge finden Sie hier:

Bayern:

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Baden- Württemberg:

Infos der L-Bank zum Erziehungsgeld

Sachsen:

Infos zum Landeserziehungsgeld in Sachsen

Thüringen:

Infos zum Erziehungsgeld in Thüringen

 

Ergänzende Informationen

Weitere Informationen, auch bezüglich der lokalen Situation, können am besten beim nächstgelegenen Studentenwerk nachgefragt werden.

Unterstützend und beratend tätig sind auch:

Pro Familia

ProFamilia

Caritas

Caritas

Diakonisches Werk

Diakonisches Werk

Im Internet gibt es die Möglichkeit sich online auszutauschen und zu informieren:

www.studentenkind.de

Stipendium für Studenten mit Kind

http://www.mawista.com/stipendium/

 

 

 

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